§ 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
§ 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG) – Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung einfach erklärt Überblick: Was regelt § 1a KSchG? Der § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG) eröffnet Arbeitnehmern die Möglichkeit, bei einer betriebsbedingten Kündigung ohne Kündigungsschutzklage direkt eine Abfindung zu erhalten. Die Norm stellt damit eine gesetzlich geregelte Alternative zur Kündigungsschutzklage dar – allerdings mit erheblichen rechtlichen und finanziellen…
