Ordentliche Kündigung durch Arbeitgeber
Ordentliche Kündigung durch Arbeitgeber Berlin – Rechte, Fristen, Fehler & Abfindungschancen
Eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber gehört zu den häufigsten – und zugleich konfliktträchtigsten – Beendigungen von Arbeitsverhältnissen. Für Arbeitnehmer ist sie oft ein Schock: plötzlich steht der Arbeitsplatz, die finanzielle Sicherheit und die berufliche Zukunft auf dem Spiel.
Doch: Nicht jede ordentliche Kündigung ist wirksam.
In der Praxis scheitern viele Kündigungen an formalen Fehlern, unzureichenden Gründen oder fehlender Sozialauswahl. Genau hier entstehen sehr gute Chancen, sich erfolgreich zu wehren – und eine Abfindung zu erzielen.
Dieser Leitfaden zeigt dir klar, verständlich und rechtssicher:
- wann eine ordentliche Kündigung zulässig ist
- welche Kündigungsgründe der Arbeitgeber braucht
- welche Fristen gelten
- welche Fehler Arbeitgeber regelmäßig machen
- wie hoch die Chancen auf Kündigungsschutz & Abfindung sind
- und warum schnelles Handeln entscheidend ist
1. Was bedeutet „ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber“?
Eine ordentliche Kündigung ist die fristgerechte Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber unter Einhaltung der gesetzlichen, tariflichen oder vertraglichen Kündigungsfrist.
Sie ist abzugrenzen von der fristlosen (außerordentlichen) Kündigung, bei der das Arbeitsverhältnis sofort endet.
Typische Merkmale der ordentlichen Kündigung:
- Kündigung mit Frist
- Schriftform zwingend erforderlich
- Begründung nur unter bestimmten Voraussetzungen notwendig
- Kündigungsschutz greift häufig
- sehr häufig angreifbar
2. Gesetzliche Grundlagen der ordentlichen Kündigung
Die ordentliche Kündigung ist rechtlich geregelt, insbesondere durch:
- das Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
- das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)
- Tarifverträge und Arbeitsverträge
- Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht
Entscheidend ist immer die konkrete Situation des Arbeitnehmers.
3. Ab wann gilt Kündigungsschutz?
Der allgemeine Kündigungsschutz greift, wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind:
Persönliche Voraussetzung
- Arbeitnehmer ist länger als 6 Monate ununterbrochen beschäftigt
Betriebliche Voraussetzung
- Betrieb hat mehr als 10 Arbeitnehmer (Vollzeitäquivalente)
Dann muss jede ordentliche Kündigung sozial gerechtfertigt sein.
4. Kündigungsgründe bei ordentlicher Kündigung
Unter dem Kündigungsschutzgesetz sind nur drei Kündigungsarten zulässig:
4.1 Personenbedingte Kündigung
Diese liegt vor, wenn der Arbeitnehmer aus persönlichen Gründen seine Arbeitsleistung nicht mehr erbringen kann.
Typische Beispiele:
- langanhaltende oder häufige Erkrankungen
- dauerhafte Leistungsunfähigkeit
- Verlust notwendiger Qualifikationen (z. B. Führerschein)
Wichtig:
- Krankheit allein reicht nicht
- Arbeitgeber muss negative Zukunftsprognose nachweisen
- Interessenabwägung erforderlich
- oft extrem angreifbar
4.2 Verhaltensbedingte Kündigung
Hier liegt der Grund im steuerbaren Verhalten des Arbeitnehmers.
Beispiele:
- wiederholtes Zuspätkommen
- Arbeitsverweigerung
- Pflichtverletzungen
- Verstöße gegen Anweisungen
Ganz entscheidend:
- Abmahnung fast immer erforderlich
- Verhältnismäßigkeit muss gewahrt sein
- Kündigung ohne vorherige Abmahnung oft unwirksam
4.3 Betriebsbedingte Kündigung
Die häufigste Kündigungsart – und zugleich eine der fehleranfälligsten.
Gründe können sein:
- Auftragsrückgang
- Umstrukturierung
- Rationalisierung
- Standortschließung
Aber:
Der Arbeitgeber muss alle vier Stufen nachweisen:
- Unternehmerische Entscheidung
- Wegfall des Arbeitsplatzes
- Keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit
- Korrekte Sozialauswahl
Gerade die Sozialauswahl ist in der Praxis der größte Angriffspunkt.
5. Sozialauswahl – der Klassiker unter den Kündigungsfehlern
Bei betriebsbedingten Kündigungen muss der Arbeitgeber soziale Gesichtspunkte berücksichtigen:
- Dauer der Betriebszugehörigkeit
- Lebensalter
- Unterhaltspflichten
- Schwerbehinderung
Typische Fehler:
- Vergleichsgruppe falsch gebildet
- Leistungsträger ohne Begründung ausgenommen
- soziale Kriterien falsch gewichtet
Schon ein kleiner Fehler kann die gesamte Kündigung kippen.
6. Kündigungsfristen bei ordentlicher Kündigung
Gesetzliche Fristen (§ 622 BGB)
- 4 Wochen zum 15. oder Monatsende (Grundfrist)
- Verlängerung je nach Betriebszugehörigkeit bis zu 7 Monate
Beispiel:
- 5 Jahre Betriebszugehörigkeit → 2 Monate zum Monatsende
- 10 Jahre → 4 Monate
- 20 Jahre → 7 Monate
Achtung:
- Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag kann abweichen
- Für Arbeitnehmer dürfen Fristen nicht länger sein als für Arbeitgeber
7. Formale Anforderungen – kleine Fehler, große Wirkung
Eine ordentliche Kündigung ist nur wirksam, wenn:
- sie schriftlich vorliegt (kein Scan, keine E-Mail, kein WhatsApp)
- eigenhändig unterschrieben ist
- vom kündigungsberechtigten Vertreter stammt
- dem Arbeitnehmer nachweislich zugeht
Häufige Fehler:
- falsche Unterschrift
- fehlende Originalvollmacht
- verspäteter Zugang
- falsches Datum
8. Sonderkündigungsschutz – besondere Personengruppen
Für bestimmte Arbeitnehmer gilt erhöhter Kündigungsschutz:
- Schwangere
- Schwerbehinderte
- Betriebsräte
- Auszubildende
- Eltern in Elternzeit
- Pflegezeit
Hier ist oft:
- eine behördliche Zustimmung erforderlich
- oder eine Kündigung nahezu ausgeschlossen
9. Kündigung erhalten – was jetzt? (Die 3-Wochen-Frist!)
Ganz entscheidend:
Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung eingereicht werden.
Verpasst du diese Frist:
- gilt die Kündigung als wirksam
- selbst wenn sie eigentlich rechtswidrig war
10. Kündigungsschutzklage – Ablauf & Chancen
Der typische Ablauf:
- Kündigung erhalten
- Prüfung durch Anwalt
- Klage beim Arbeitsgericht
- Gütetermin
- Vergleich oder Urteil
In der Praxis enden über 80 % der Verfahren mit einer Abfindung.
11. Abfindung bei ordentlicher Kündigung – realistische Chancen
Ein gesetzlicher Anspruch besteht selten – aber faktisch sehr häufig.
Warum Arbeitgeber zahlen:
- Prozessrisiko
- Zeitdruck
- schlechte Beweislage
- Wunsch nach Rechtssicherheit
Faustformel:
0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr
Je nach Fall sind deutlich höhere Abfindungen realistisch.
12. Typische Arbeitgeberfehler – unsere tägliche Praxis
- Kündigung ohne tragfähigen Grund
- fehlende Abmahnung
- fehlerhafte Sozialauswahl
- falsche Frist
- Formmängel
- unzureichende Dokumentation
Fast jede zweite Kündigung ist angreifbar.
13. Warum anwaltliche Hilfe entscheidend ist
Arbeitsrecht ist Richterrecht. Details entscheiden.
Ein spezialisierter Anwalt:
- erkennt versteckte Fehler
- erhöht den Druck auf den Arbeitgeber
- verhandelt gezielt auf Abfindung
- sichert Sperrzeit-Vermeidung beim Arbeitslosengeld
14. Häufige Irrtümer von Arbeitnehmern
- „Der Arbeitgeber darf jederzeit kündigen“
- „Ich habe keine Chance“
- „Eine Klage bringt nichts“
- „Abfindungen gibt es nur bei Großkonzernen“
All das ist falsch.
15. Ordentliche Kündigung ≠ schicksalhaftes Ende
Eine ordentliche Kündigung ist kein Urteil.
Sie ist der Startpunkt für rechtliche Möglichkeiten – und oft der Weg zu:
- finanzieller Absicherung
- Zeit für Neuorientierung
- einer fairen Abfindung
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Eine ordentliche Kündigung ist für viele Arbeitnehmer ein Schock – doch in sehr vielen Fällen ist sie
rechtlich angreifbar. Formfehler, falsche Kündigungsgründe oder eine fehlerhafte Sozialauswahl
führen häufig dazu, dass Arbeitgeber zu einer Abfindung bereit sind.
- ✔ Prüfung Ihrer Kündigung durch erfahrene Rechtsanwälte
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Häufige Fragen zur ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber (FAQ)
Was ist eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber?
Eine ordentliche Kündigung ist die fristgerechte Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber unter Einhaltung der gesetzlichen, tariflichen oder vertraglichen Kündigungsfrist. Sie unterscheidet sich von der fristlosen Kündigung dadurch, dass das Arbeitsverhältnis nicht sofort, sondern erst nach Ablauf der Kündigungsfrist endet.
Muss der Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung begründen?
Das kommt darauf an. Greift der Kündigungsschutz, muss der Arbeitgeber die Kündigung sozial rechtfertigen und einen anerkannten Kündigungsgrund vorweisen (personenbedingt, verhaltensbedingt oder betriebsbedingt).
Ohne Kündigungsschutz ist eine Begründung grundsätzlich nicht erforderlich – dennoch sind auch dann Form- und Sonderregeln einzuhalten.
Ab wann gilt Kündigungsschutz bei ordentlicher Kündigung?
Der allgemeine Kündigungsschutz greift, wenn:
- das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht und
- der Betrieb mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt
Dann gilt das Kündigungsschutzgesetz, und die Kündigung ist nur unter engen Voraussetzungen zulässig.
Welche Kündigungsgründe sind bei einer ordentlichen Kündigung erlaubt?
Zulässig sind nur drei Gründe:
- Personenbedingte Kündigung (z. B. langanhaltende Krankheit)
- Verhaltensbedingte Kündigung (z. B. Pflichtverletzungen, meist nach Abmahnung)
- Betriebsbedingte Kündigung (z. B. Stellenabbau, Umstrukturierung)
Andere Gründe sind in der Regel unwirksam.
Ist eine ordentliche Kündigung ohne Abmahnung zulässig?
Bei verhaltensbedingten Kündigungen fast nie.
Eine Abmahnung ist erforderlich, damit der Arbeitnehmer sein Verhalten ändern kann.
Fehlt sie, ist die Kündigung häufig angreifbar oder unwirksam.
Kann man gegen eine ordentliche Kündigung klagen?
Ja. Arbeitnehmer können Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben.
Die Frist beträgt 3 Wochen ab Zugang der Kündigung.
Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung automatisch als wirksam – selbst wenn sie rechtswidrig war.
Wie hoch sind die Erfolgschancen einer Kündigungsschutzklage?
Die Chancen sind oft sehr gut, da viele Kündigungen formelle oder inhaltliche Fehler enthalten.
In der Praxis enden über 70–80 % der Verfahren mit einem Vergleich – häufig gegen Zahlung einer Abfindung.
Habe ich bei ordentlicher Kündigung Anspruch auf eine Abfindung?
Einen automatischen gesetzlichen Anspruch gibt es selten.
In der Praxis zahlen Arbeitgeber jedoch häufig Abfindungen, um:
- Prozessrisiken zu vermeiden
- Zeit zu sparen
- Planungssicherheit zu gewinnen
Eine Abfindung ist daher realistisch und häufig durchsetzbar.
Wie hoch fällt eine Abfindung bei ordentlicher Kündigung aus?
Eine gängige Faustformel lautet:
0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr
Je nach Verhandlungsposition, Fehlerquote der Kündigung und persönlicher Situation sind deutlich höhere Abfindungen möglich.
Was ist eine betriebsbedingte ordentliche Kündigung?
Sie beruht auf unternehmerischen Entscheidungen, etwa:
- Auftragsrückgang
- Rationalisierung
- Abteilungs- oder Standortschließung
Der Arbeitgeber muss jedoch zusätzlich eine korrekte Sozialauswahl durchführen – ein häufiger Fehlerpunkt.
Was bedeutet Sozialauswahl bei ordentlicher Kündigung?
Bei betriebsbedingten Kündigungen müssen soziale Kriterien berücksichtigt werden:
- Dauer der Betriebszugehörigkeit
- Lebensalter
- Unterhaltspflichten
- Schwerbehinderung
Fehler bei der Sozialauswahl führen oft zur Unwirksamkeit der Kündigung.
Kann der Arbeitgeber einfach „Leistungsträger“ kündigen?
Nein. Leistungsträger dürfen nur unter engen Voraussetzungen von der Sozialauswahl ausgenommen werden.
Ohne nachvollziehbare und dokumentierte Begründung ist dies häufig rechtswidrig.
Welche Kündigungsfristen gelten bei ordentlicher Kündigung?
Die gesetzliche Grundfrist beträgt 4 Wochen zum 15. oder Monatsende.
Mit zunehmender Betriebszugehörigkeit verlängert sich die Frist auf bis zu 7 Monate.
Tarif- oder Arbeitsverträge können abweichen.
Wann ist eine ordentliche Kündigung formell unwirksam?
Typische Formfehler sind:
- Kündigung per E-Mail, WhatsApp oder Scan
- fehlende Originalunterschrift
- falsche oder unberechtigte Unterschrift
- fehlende Vollmacht
- falsches Kündigungsdatum
Schon ein einziger Fehler kann die Kündigung kippen.
Gilt bei Krankheit besonderer Schutz vor ordentlicher Kündigung?
Krankheit schützt nicht automatisch, aber:
- häufige oder lange Erkrankungen müssen eine negative Zukunftsprognose aufweisen
- mildere Mittel müssen geprüft werden
- Interessenabwägung ist zwingend
Viele krankheitsbedingte Kündigungen sind angreifbar.
Können Schwangere ordentlich gekündigt werden?
Grundsätzlich nein.
Schwangere genießen besonderen Kündigungsschutz.
Eine Kündigung ist nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde möglich – und selbst dann selten rechtmäßig.
Was gilt bei Schwerbehinderung?
Bei schwerbehinderten Arbeitnehmern ist vor jeder ordentlichen Kündigung die Zustimmung des Integrationsamts erforderlich.
Fehlt sie, ist die Kündigung automatisch unwirksam.
Muss der Betriebsrat bei ordentlicher Kündigung beteiligt werden?
Ja.
Der Betriebsrat muss angehört werden.
Fehlt die Anhörung oder ist sie fehlerhaft, ist die Kündigung unwirksam.
Kann ich während der Kündigungsfrist freigestellt werden?
Ja, eine Freistellung ist möglich.
Dabei ist zu prüfen:
- ob sie widerruflich oder unwiderruflich ist
- ob Urlaub angerechnet wird
- ob Gehalt weitergezahlt wird
Auch hier gibt es rechtliche Fallstricke.
Bekomme ich nach ordentlicher Kündigung Arbeitslosengeld?
In der Regel ja.
Bei verhaltensbedingter Kündigung droht jedoch eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen.
Eine kluge anwaltliche Strategie kann dies oft vermeiden.
Sollte ich eine Kündigung einfach akzeptieren?
In den meisten Fällen: Nein.
Viele Kündigungen sind fehlerhaft.
Wer frühzeitig handelt, verbessert seine Chancen auf:
- Weiterbeschäftigung
- Abfindung
- Sperrzeit-Vermeidung
Wann sollte ich einen Anwalt einschalten?
Sofort nach Zugang der Kündigung.
Die 3-Wochen-Frist läuft unerbittlich – je früher geprüft wird, desto besser die Verhandlungsposition.
Kostet eine Kündigungsschutzklage viel Geld?
Arbeitsgerichte sind vergleichsweise kostengünstig.
In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst – unabhängig vom Ausgang.
Oft übersteigt die Abfindung die Kosten deutlich.
Lohnt sich rechtlicher Widerstand gegen eine ordentliche Kündigung?
Ja – in sehr vielen Fällen.
Eine ordentliche Kündigung ist kein Freifahrtschein für den Arbeitgeber, sondern häufig der Beginn erfolgreicher Verhandlungen.
Abfindung bei ordentlicher Kündigung – die wichtigsten Fragen
Habe ich nach einer ordentlichen Kündigung Anspruch auf eine Abfindung?
Ein automatischer gesetzlicher Anspruch besteht nur in Ausnahmefällen.
In der Praxis werden jedoch sehr häufig Abfindungen gezahlt, insbesondere wenn:
- Kündigungsschutz greift
- die Kündigung rechtlich angreifbar ist
- der Arbeitgeber ein Gerichtsverfahren vermeiden möchte
Eine Abfindung ist oft Verhandlungssache – und deutlich realistischer, als viele glauben.
Warum zahlen Arbeitgeber überhaupt Abfindungen?
Arbeitgeber zahlen Abfindungen meist aus wirtschaftlichem Eigeninteresse:
- hohes Prozessrisiko vor dem Arbeitsgericht
- lange Verfahrensdauer
- unsichere Beweislage
- Wunsch nach schneller Planungssicherheit
Eine einmalige Abfindung ist für Arbeitgeber häufig günstiger als ein verlorener Kündigungsschutzprozess.
Wie hoch ist meine Abfindung realistisch?
Als grobe Orientierung gilt häufig:
0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr
In vielen Fällen sind jedoch höhere Abfindungen möglich, z. B. bei:
- langer Betriebszugehörigkeit
- höherem Alter
- Unterhaltspflichten
- schweren Fehlern in der Kündigung
- besonderem Kündigungsschutz
Jeder Fall ist individuell – pauschale Aussagen verschenken Geld.
Bekomme ich auch eine Abfindung, wenn ich den Prozess verliere?
In der Praxis kommt es meist gar nicht zu einem Urteil.
Viele Verfahren enden bereits im Gütetermin mit einem Vergleich – inklusive Abfindung, bevor ein Risiko entsteht.
Muss ich klagen, um eine Abfindung zu bekommen?
Sehr häufig: Ja.
Ohne Kündigungsschutzklage besteht für den Arbeitgeber kaum Verhandlungsdruck.
Die Klage ist oft der entscheidende Hebel, um eine Abfindung zu erzielen.
Wichtig: Die Klage muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung eingereicht werden.
Was passiert, wenn ich die 3-Wochen-Frist verpasse?
Dann gilt die Kündigung automatisch als wirksam –
selbst wenn sie eigentlich rechtswidrig war.
In diesem Fall sinken die Abfindungschancen dramatisch.
Erhalte ich eine Abfindung auch bei betriebsbedingter Kündigung?
Ja – gerade hier bestehen oft sehr gute Chancen, weil:
- die Sozialauswahl fehleranfällig ist
- Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten übersehen werden
- unternehmerische Entscheidungen nicht sauber dokumentiert sind
Betriebsbedingte Kündigungen gehören zu den häufigsten Abfindungsfällen.
Gibt es Abfindung auch bei verhaltensbedingter Kündigung?
Ja, wenn die Kündigung rechtlich angreifbar ist, z. B.:
- fehlende oder unwirksame Abmahnung
- unverhältnismäßige Reaktion
- formelle Fehler
Viele Arbeitgeber zahlen auch hier Abfindungen, um das Prozessrisiko zu beenden.
Kann ich auch ohne Kündigungsschutz eine Abfindung bekommen?
Ja, auch außerhalb des Kündigungsschutzes sind Abfindungen möglich, etwa:
- bei Formfehlern
- bei Sonderkündigungsschutz
- bei Vergleichsbereitschaft des Arbeitgebers
Allerdings sind die Chancen stark einzelfallabhängig.
Wird meine Abfindung versteuert?
Ja, Abfindungen sind steuerpflichtig, aber:
- es kann die Fünftelregelung angewendet werden
- dadurch lässt sich die Steuerlast oft deutlich reduzieren
Eine strategische Gestaltung kann mehrere tausend Euro sparen.
Muss ich auf Arbeitslosengeld verzichten, wenn ich eine Abfindung erhalte?
Nein.
Eine Abfindung führt nicht automatisch zu einer Sperrzeit.
Entscheidend ist:
- Kündigungsart
- Mitwirkung des Arbeitnehmers
- Formulierung des Vergleichs
Mit anwaltlicher Begleitung lässt sich eine Sperrzeit oft vermeiden.
Kann ich trotz Abfindung noch klagen?
In der Regel nicht.
Mit Annahme einer Abfindung im Vergleich endet der Rechtsstreit.
Daher ist es wichtig, vor Abschluss des Vergleichs alle Chancen realistisch zu prüfen.
Wie schnell kann ich eine Abfindung erhalten?
In vielen Fällen:
- bereits 4–8 Wochen nach Klageeinreichung
- teilweise sogar früher im Gütetermin
Gerade bei klarer Fehlerlage sind Arbeitgeber oft schnell vergleichsbereit.
Warum sollte ich meine Abfindung nicht selbst verhandeln?
Ohne anwaltliche Vertretung:
- fehlt rechtlicher Druck
- werden Fehler nicht erkannt
- werden Abfindungen häufig zu niedrig angesetzt
Schon eine kleine rechtliche Stellschraube kann mehrere Monatsgehälter Unterschied bedeuten.
Was kostet mich anwaltliche Hilfe – lohnt sich das?
In der überwiegenden Zahl der Fälle:
- übersteigt die Abfindung die Kosten deutlich
- ist die anwaltliche Unterstützung wirtschaftlich sinnvoll
Eine frühe Prüfung spart oft Zeit, Geld und Nerven.
Wann ist der beste Zeitpunkt, um meine Abfindung prüfen zu lassen?
Sofort nach Zugang der Kündigung.
Jeder Tag Verzögerung schwächt die Verhandlungsposition.
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Eine ordentliche Kündigung ist häufig rechtlich angreifbar –
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