Kündigung in Elternzeit
Kündigung in Elternzeit Berlin – Was Arbeitnehmer in Berlin wissen müssen
Eine Kündigung in der Elternzeit trifft Betroffene oft völlig unvorbereitet. Die Phase, die eigentlich dem Schutz von Familie und Kind dient, wird plötzlich von Existenzsorgen überschattet. Genau hier greift das deutsche Arbeitsrecht mit besonders strengen Schutzvorschriften. Dennoch erleben wir in unserer täglichen Praxis als Arbeitsrecht Anwälte in Berlin, dass Arbeitgeber Kündigungen aussprechen – teils aus Unwissen, teils bewusst rechtswidrig.
Dieser Leitfaden erklärt umfassend, rechtssicher und praxisnah,
- wann eine Kündigung während der Elternzeit zulässig ist,
- wann sie eindeutig unwirksam ist,
- welche Fristen gelten,
- wie Sie sich effektiv wehren können
- und wie sich Abfindungen durchsetzen lassen.
1. Was bedeutet Elternzeit arbeitsrechtlich?
Die Elternzeit ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt. Sie ermöglicht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, sich bis zu drei Jahre von der Arbeit freistellen zu lassen, um ihr Kind zu betreuen.
Wesentliche Merkmale der Elternzeit:
- Anspruch für Mütter und Väter
- Beginn ab Geburt bzw. im Anschluss an Mutterschutz
- Kein automatisches Ende des Arbeitsverhältnisses
- Arbeitsverhältnis besteht fort – nur die Arbeitspflicht ruht
- Teilzeit bis zu 32 Stunden/Woche möglich
Entscheidend: Während der Elternzeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz.
2. Besonderer Kündigungsschutz in der Elternzeit
Der Gesetzgeber schützt Eltern bewusst besonders stark. Eine Kündigung während der Elternzeit ist grundsätzlich verboten.
Kündigungsschutz beginnt:
- 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit (bei Kindern unter 3 Jahren)
- 14 Wochen vor Beginn (bei Kindern zwischen 3 und 8 Jahren)
Kündigungsschutz endet:
- mit dem Ende der Elternzeit
Ohne behördliche Zustimmung ist jede Kündigung unwirksam.
3. Ist eine Kündigung in der Elternzeit jemals erlaubt?
Ja – aber nur in absoluten Ausnahmefällen.
Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung:
- Zustimmung der zuständigen Landesbehörde
- Besonders schwerwiegender Kündigungsgrund
- Interessenabwägung zugunsten des Arbeitgebers
Typische (seltene) Ausnahmefälle:
- vollständige Betriebsschließung
- Insolvenz ohne Weiterbeschäftigungsmöglichkeit
- schwerste Vertragsverstöße des Arbeitnehmers
Selbst dann ist die Hürde extrem hoch.
4. Kündigung ohne behördliche Zustimmung – automatisch unwirksam
Viele Arbeitgeber machen hier einen entscheidenden Fehler.
Wichtig:
- Eine ohne Zustimmung ausgesprochene Kündigung ist
nichtig, nicht nur anfechtbar. - Sie müssen nicht einmal widersprechen, um sie unwirksam zu machen.
- Dennoch: Klage dringend empfohlen, um Ansprüche zu sichern.
Häufig lassen sich genau hier sehr gute Abfindungen erzielen.
5. Welche Kündigungsarten kommen theoretisch in Betracht?
a) Ordentliche Kündigung
In der Elternzeit praktisch ausgeschlossen
b) Fristlose Kündigung
Nur bei extremen Pflichtverletzungen
(z. B. schwere Straftaten gegen den Arbeitgeber)
c) Änderungskündigung
Ebenfalls genehmigungspflichtig und selten zulässig
6. Kündigung nach der Elternzeit – Vorsicht Falle
Viele Arbeitgeber warten gezielt das Ende der Elternzeit ab.
Aber:
- Kündigung darf nicht wegen der Elternzeit erfolgen
- Kündigung darf nicht diskriminierend sein
- Kündigungsschutzgesetz greift weiter
Auch hier bestehen sehr gute Angriffspunkte.
7. Typische rechtswidrige Arbeitgeber-Argumente
In unserer Berliner Praxis hören wir häufig:
- „Der Arbeitsplatz ist weggefallen“
- „Wir brauchen jetzt jemanden in Vollzeit“
- „Die Umstrukturierung war notwendig“
- „Die Elternzeit hat den Betrieb belastet“
Diese Begründungen halten arbeitsrechtlich fast nie stand, wenn sie im Zusammenhang mit Elternzeit stehen.
8. Kündigung in Elternzeit = Diskriminierung?
Häufig ja.
Mögliche Rechtsverstöße:
- Benachteiligung wegen Familienstand
- Verstoß gegen Gleichbehandlungsgrundsatz
- Verstoß gegen AGG
- mittelbare Geschlechterdiskriminierung
Zusätzliche Schadensersatzansprüche möglich.
9. Abfindung bei Kündigung in Elternzeit – realistische Chancen
Auch wenn kein automatischer Abfindungsanspruch besteht:
In der Praxis werden sehr häufig Abfindungen gezahlt.
Warum?
- Kündigung rechtlich angreifbar
- Arbeitgeber will Prozessrisiken vermeiden
- Öffentlichkeitsrisiko für Arbeitgeber
- Behördenverfahren oft fehlerhaft
Abfindungshöhe:
- häufig 0,5 bis 1,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr
- in Einzelfällen deutlich mehr
Frühe anwaltliche Strategie erhöht die Abfindung erheblich.
10. Kündigungsschutzklage – Frist unbedingt beachten
Frist:
3 Wochen ab Zugang der Kündigung
Auch bei offensichtlich unwirksamer Kündigung dringend einhalten!
Ziele der Klage:
- Feststellung der Unwirksamkeit
- Weiterbeschäftigung
- Abfindungsverhandlung
- Zeugnisregelung
11. Typische Fehler von Arbeitnehmern
- Kündigung ignorieren
- Fristen versäumen
- Aufhebungsvertrag vorschnell unterschreiben
- Ohne Beratung mit Arbeitgeber verhandeln
Jeder dieser Fehler kann tausende Euro kosten.
12. Besonderheiten bei Teilzeit in Elternzeit
Auch Teilzeitbeschäftigte in Elternzeit genießen vollen Kündigungsschutz.
Wichtig:
- Teilzeit = kein Kündigungsgrund
- Rückkehrrecht nach Elternzeit bleibt bestehen
- Reduzierung darf nicht „bestraft“ werden
13. Kündigung während Schwangerschaft + Elternzeit
Doppelter Schutz!
- Mutterschutzgesetz und
- BEEG
Kündigungen sind hier nahezu immer unwirksam.
14. Öffentlicher Dienst & Elternzeit
Im öffentlichen Dienst gelten:
- zusätzliche tarifliche Schutzmechanismen
- oft noch strengere Prüfungen
- besonders gute Erfolgsaussichten
15. Unsere Strategie als Arbeitsrecht Anwalt in Berlin
Wir gehen systematisch und durchsetzungsstark vor:
- Kostenfreie Ersteinschätzung
- Prüfung der Kündigung & Behördenzustimmung
- Entwicklung einer Abfindungsstrategie
- Kündigungsschutzklage
- Verhandlung auf Augenhöhe
- Sicherung von Zeugnis & Ansprüchen
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Häufige Fragen zur Kündigung in der Elternzeit (FAQ)
Ist eine Kündigung in der Elternzeit überhaupt wirksam?
In der Regel nein. Ohne behördliche Zustimmung ist sie unwirksam.
Muss ich gegen eine offensichtlich unwirksame Kündigung klagen?
Ja, unbedingt. Nur so sichern Sie Ihre Rechte und Abfindungsansprüche.
Wie lange habe ich Zeit zu reagieren?
3 Wochen ab Zugang der Kündigung.
Kann ich während der Elternzeit gekündigt werden, wenn der Betrieb schließt?
In seltenen Fällen ja – aber nur mit behördlicher Zustimmung.
Habe ich Anspruch auf Abfindung?
Kein Automatismus – aber sehr gute Verhandlungschancen.
Gilt der Schutz auch bei Teilzeit in Elternzeit?
Ja, uneingeschränkt.
Was ist mit befristeten Verträgen?
Diese enden grundsätzlich automatisch – auch während der Elternzeit.
Kann mir während der Elternzeit gekündigt werden?
Grundsätzlich nein. Während der Elternzeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Eine Kündigung ist nur dann wirksam, wenn vorher die zuständige Landesbehörde zugestimmt hat. Ohne diese Zustimmung ist die Kündigung automatisch unwirksam – selbst dann, wenn ein Kündigungsschreiben vorliegt.
Ab wann gilt der Kündigungsschutz in der Elternzeit?
Der Kündigungsschutz beginnt nicht erst mit dem Start der Elternzeit, sondern bereits vorher:
- 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit bei Kindern bis 3 Jahre
- 14 Wochen vor Beginn der Elternzeit bei Kindern zwischen 3 und 8 Jahren
Ab diesem Zeitpunkt darf der Arbeitgeber keine Kündigung mehr aussprechen, sofern keine behördliche Genehmigung vorliegt.
Gilt der Kündigungsschutz auch für Väter?
Ja. Der Kündigungsschutz gilt uneingeschränkt für Mütter und Väter. Das Arbeitsrecht unterscheidet hier nicht nach dem Geschlecht. Jeder Arbeitnehmer, der Elternzeit ordnungsgemäß beantragt hat, genießt den gleichen Schutz.
Ist eine Kündigung ohne Zustimmung der Behörde wirksam?
Nein.
Eine Kündigung ohne vorherige Zustimmung der zuständigen Behörde ist nichtig. Sie entfaltet keine rechtliche Wirkung, selbst wenn sie schriftlich und fristgerecht erfolgt ist.
Dennoch sollten Betroffene immer Kündigungsschutzklage erheben, um ihre Rechte vollständig zu sichern.
Muss ich gegen eine offensichtlich unwirksame Kündigung klagen?
Ja, dringend.
Auch wenn die Kündigung eindeutig unwirksam ist, gilt:
- Ohne Klage riskieren Sie Rechtsverluste
- Abfindungsansprüche können verloren gehen
- Der Arbeitgeber könnte sich später auf Fristversäumnisse berufen
Die Klagefrist beträgt nur 3 Wochen ab Zugang der Kündigung.
Kann der Arbeitgeber die Kündigung nachträglich genehmigen lassen?
Nein.
Die Zustimmung der Behörde muss vor Ausspruch der Kündigung vorliegen. Eine nachträgliche Genehmigung heilt den Mangel nicht. Kündigungen ohne vorherige Zustimmung bleiben unwirksam.
Welche Behörde muss einer Kündigung in der Elternzeit zustimmen?
Zuständig ist in der Regel die Landesbehörde für Arbeitsschutz bzw. die jeweilige Senatsverwaltung, abhängig vom Bundesland (z. B. in Berlin die zuständige Senatsbehörde).
In welchen Ausnahmefällen ist eine Kündigung in der Elternzeit erlaubt?
Eine Kündigung kommt nur in extremen Ausnahmefällen in Betracht, zum Beispiel:
- vollständige und endgültige Betriebsschließung
- Insolvenz ohne Weiterbeschäftigungsmöglichkeit
- besonders schwere Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers
Selbst in diesen Fällen ist die behördliche Zustimmung keineswegs sicher.
Darf mir fristlos während der Elternzeit gekündigt werden?
Theoretisch ja – praktisch äußerst selten.
Eine fristlose Kündigung setzt einen schweren, unzumutbaren Pflichtverstoß voraus (z. B. schwere Straftaten). Auch hier ist meist eine behördliche Zustimmung erforderlich.
Gilt der Kündigungsschutz auch bei Teilzeit in der Elternzeit?
Ja.
Arbeiten Sie während der Elternzeit in Teilzeit (bis zu 32 Stunden/Woche), genießen Sie denselben Kündigungsschutz wie bei vollständiger Freistellung. Teilzeit ist kein Kündigungsgrund.
Was gilt bei befristeten Arbeitsverträgen?
Ein befristeter Vertrag endet automatisch mit dem vereinbarten Enddatum, auch während der Elternzeit.
Das ist keine Kündigung, sondern das reguläre Vertragsende.
Aber:
- unzulässige Befristungen können angreifbar sein
- Anschlussbefristungen können rechtswidrig sein
Eine Prüfung lohnt sich fast immer.
Kann mir direkt nach der Elternzeit gekündigt werden?
Ja, aber:
- nicht wegen der Elternzeit
- nicht diskriminierend
- nicht ohne Kündigungsschutzprüfung
Viele Kündigungen nach der Elternzeit sind angreifbar, weil sie faktisch an die Elternzeit anknüpfen.
Ist eine Kündigung in der Elternzeit diskriminierend?
Häufig ja.
Mögliche Rechtsverstöße:
- Benachteiligung wegen familiärer Situation
- mittelbare Geschlechterdiskriminierung
- Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
In solchen Fällen kommen zusätzliche Schadensersatzansprüche in Betracht.
Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Einen automatischen Anspruch gibt es nicht.
In der Praxis werden jedoch sehr häufig Abfindungen gezahlt, weil:
- die Kündigung rechtlich angreifbar ist
- Arbeitgeber Prozessrisiken vermeiden wollen
- Behördenverfahren fehlerhaft sind
Die Höhe hängt von:
- Dauer der Betriebszugehörigkeit
- Gehalt
- Prozessrisiko
- Verhandlungsgeschick
ab.
Wie hoch fällt eine Abfindung typischerweise aus?
Häufige Orientierungswerte:
- 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr
- in vielen Fällen 1,0 oder mehr
- bei klar rechtswidrigen Kündigungen oft deutlich höher
Was ist, wenn ich einen Aufhebungsvertrag angeboten bekomme?
Vorsicht.
Aufhebungsverträge in der Elternzeit sind:
- rechtlich zulässig
- oft klar zu Lasten der Arbeitnehmer
- riskant wegen Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
Nie unterschreiben ohne anwaltliche Prüfung.
Kann ich während der Elternzeit selbst kündigen?
Ja.
Arbeitnehmer können mit der normalen Kündigungsfrist kündigen.
Alternativ kann zum Ende der Elternzeit mit einer verkürzten Frist von 3 Monaten gekündigt werden (§ 19 BEEG).
Was passiert mit meinem Arbeitsplatz nach der Elternzeit?
Grundsätzlich gilt:
- Anspruch auf Rückkehr auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz
- kein Anspruch auf exakt denselben Arbeitsplatz
- keine Benachteiligung zulässig
Welche Rolle spielt der Betriebsrat?
Falls vorhanden:
- Anhörung ist Pflicht
- fehlende oder fehlerhafte Anhörung macht Kündigung unwirksam
- Betriebsrat kann zusätzlich Druck auf Arbeitgeber ausüben
Gilt der Kündigungsschutz auch im öffentlichen Dienst?
Ja – und oft sogar verstärkt.
Zusätzlich gelten:
- Tarifverträge
- beamtenähnliche Schutzmechanismen
- besonders strenge Prüfungen
Was sollte ich nach Erhalt der Kündigung sofort tun?
- Zugang der Kündigung dokumentieren
- Frist von 3 Wochen notieren
- Keine Unterschriften leisten
- Fachanwalt für Arbeitsrecht kontaktieren
Lohnt sich eine anwaltliche Beratung wirklich?
Ja – fast immer.
Schon kleine Formfehler können:
- Kündigungen zu Fall bringen
- Abfindungen vervielfachen
- Nachteile beim Arbeitslosengeld vermeiden
Die Kündigung in der Elternzeit gehört zu den arbeitnehmerfreundlichsten Bereichen des Arbeitsrechts.
Wer schnell handelt und professionell vorgeht, hat sehr gute Chancen auf Weiterbeschäftigung oder eine attraktive Abfindung.
Fristen wahren. Rechte nutzen. Kündigung prüfen lassen.
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Kündigungen während der Elternzeit sind häufig rechtswidrig –
doch nur wer rechtzeitig reagiert, kann Abfindung, Weiterbeschäftigung
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