Kündigung wegen Mobbing Berlin – Rechte, Beweise, Abfindung und Erfolgsaussichten für Arbeitnehmer

Mobbing am Arbeitsplatz ist kein Randphänomen mehr. Für viele Arbeitnehmer ist es bittere Realität – schleichend, zermürbend und oft mit gravierenden gesundheitlichen Folgen. Nicht selten endet Mobbing in einer Kündigung: entweder, weil Betroffene selbst kündigen, oder weil der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beendet.

In beiden Fällen stellen sich zentrale Fragen:

  • War die Kündigung rechtmäßig?
  • Hätte der Arbeitgeber eingreifen müssen?
  • Besteht Anspruch auf Abfindung oder Schadensersatz?

Dieser Artikel beleuchtet umfassend, wann eine Kündigung wegen Mobbing rechtlich relevant ist, welche Pflichten Arbeitgeber haben, wie Arbeitnehmer Beweise sichern, welche Erfolgsaussichten vor dem Arbeitsgericht bestehen – und warum schnelles Handeln oft über Abfindung oder Arbeitsplatz entscheidet.

1. Was gilt arbeitsrechtlich als Mobbing?

Der Begriff „Mobbing“ ist im Gesetz nicht ausdrücklich definiert. Die Rechtsprechung versteht darunter systematische, wiederholte und gezielte Anfeindungen, Schikanen oder Diskriminierungen über einen längeren Zeitraum, die darauf abzielen, eine Person auszugrenzen oder zu zermürben.

Typische Mobbinghandlungen sind:

  • Beleidigungen, Herabwürdigungen, Bloßstellungen
  • Soziale Isolation oder Ignorieren
  • Unberechtigte Kritik oder ständige Überwachung
  • Entzug von Aufgaben oder sinnlose Tätigkeiten
  • Verbreitung von Gerüchten
  • Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen ohne Grundlage

Ein einmaliger Konflikt reicht nicht aus. Entscheidend ist das Gesamtbild über Zeit.

Kündigung wegen Mobbing Berlin

Kündigung wegen Mobbing Berlin

2. Wer mobbt? Kollegen, Vorgesetzte oder der Arbeitgeber selbst

Arbeitsrechtlich relevant ist nicht nur, dass gemobbt wird, sondern wer mobbt:

  • Kollegen-Mobbing: Arbeitgeber muss eingreifen
  • Vorgesetzten-Mobbing: besonders schwerwiegend
  • Strukturelles Mobbing: systematische Überlastung, Zielvorgaben, Druck

Unterlässt der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen, kann er haftbar werden – selbst wenn er nicht aktiv mobbt.

3. Kündigung wegen Mobbing – welche Konstellationen gibt es?

Der Begriff „Kündigung wegen Mobbing“ umfasst mehrere rechtlich unterschiedliche Fälle:

a) Kündigung des Arbeitnehmers wegen Mobbing (Eigenkündigung)

Viele Betroffene sehen keinen anderen Ausweg mehr und kündigen selbst. Arbeitsrechtlich ist das problematisch – aber nicht aussichtslos.

Möglich sind:

  • Außerordentliche fristlose Kündigung
  • Ordentliche Kündigung mit Schadensersatzansprüchen

Voraussetzung: Das Mobbing ist nachweisbar schwerwiegend und der Arbeitgeber wurde vorher informiert.

b) Kündigung durch den Arbeitgeber nach Mobbingvorwürfen

In der Praxis häufig:

  • Arbeitnehmer beschweren sich über Mobbing
  • Kurz darauf folgt eine Kündigung

Hier kommt der Verdacht einer unzulässigen Maßregelung oder Vergeltungskündigung auf – oft angreifbar.

c) Kündigung des mobbenden Mitarbeiters

Auch möglich: Der Arbeitgeber kündigt den Mobber. Für Betroffene kann das entscheidend sein – aber nur, wenn frühzeitig reagiert wird.

4. Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bei Mobbing

Arbeitgeber haben eine gesetzliche Fürsorgepflicht. Sie müssen:

  • Arbeitnehmer vor Gesundheitsgefährdungen schützen
  • Beschwerden ernsthaft prüfen
  • Geeignete Maßnahmen ergreifen
  • Wiederholungen verhindern

Unterlassen sie dies, haften sie unter Umständen für:

  • Verdienstausfall
  • Schmerzensgeld
  • Behandlungskosten
  • Abfindung im Rahmen einer Kündigungsschutzklage

5. Kündigung wegen Mobbing und Kündigungsschutz

Besteht Kündigungsschutz (mehr als 10 Arbeitnehmer, länger als 6 Monate beschäftigt), gelten strenge Anforderungen.

Eine Kündigung ist unwirksam, wenn:

  • sie als Reaktion auf eine berechtigte Mobbingbeschwerde erfolgt
  • keine vorherige Abmahnung vorliegt
  • der Kündigungsgrund vorgeschoben ist
  • der Arbeitgeber seine Schutzpflicht verletzt hat

In solchen Fällen sind Abfindungen häufig realistisch.

6. Beweise bei Mobbing – der Schlüssel zum Erfolg

Ohne Beweise keine Rechte. Das ist die größte Hürde im Mobbingfall.

Wichtige Beweismittel:

  • Mobbing-Tagebuch (Datum, Uhrzeit, Zeugen, Inhalt)
  • E-Mails, Chatverläufe, interne Schreiben
  • Zeugenaussagen von Kollegen
  • Arztberichte, Krankschreibungen
  • Beschwerden an Vorgesetzte oder HR

Je früher Beweise gesammelt werden, desto höher die Erfolgschancen.

7. Krankmeldung, Burnout und Kündigung

Viele Betroffene werden krank. Wichtig zu wissen:

  • Krankheit schützt nicht automatisch vor Kündigung
  • Kündigungen während Krankheit sind aber angreifbar
  • Zusammenhang zwischen Mobbing und Krankheit stärkt die Position

Gerade hier lassen sich Vergleichslösungen mit Abfindung erreichen.

8. Abfindung bei Kündigung wegen Mobbing – realistisch oder nicht?

Eine gesetzliche Abfindung gibt es nicht. Dennoch sind Abfindungen in der Praxis häufig, wenn:

  • Kündigung rechtlich angreifbar ist
  • Mobbing nachweisbar ist
  • Arbeitgeber ein Gerichtsverfahren vermeiden will

Typische Faktoren für die Höhe:

  • Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • Alter des Arbeitnehmers
  • Gesundheitsfolgen
  • Beweislage
  • Prozessrisiko für den Arbeitgeber

9. Fristen: Warum schnelles Handeln entscheidend ist

Die wichtigste Frist:

  • 3 Wochen nach Zugang der Kündigung
    → Kündigungsschutzklage

Wer diese Frist versäumt, verliert fast immer seine Rechte – selbst bei massivem Mobbing.

10. Strategisches Vorgehen bei Kündigung wegen Mobbing

Bewährt hat sich folgendes Vorgehen:

  1. Kündigung prüfen lassen
  2. Beweise sichern und strukturieren
  3. Kündigungsschutzklage einreichen
  4. Vergleichsverhandlungen führen
  5. Abfindung und Zeugnis regeln

Allein vorzugehen ist riskant – professionelles Vorgehen erhöht die Erfolgschancen erheblich.

11. Typische Fehler von Arbeitnehmern

  • Zu lange schweigen
  • Keine schriftlichen Beschwerden
  • Eigenkündigung ohne Beratung
  • Fristen versäumen
  • Emotional reagieren statt strategisch

Diese Fehler kosten oft Geld und Chancen.

12. Kündigung wegen Mobbing – auch ohne Kündigungsschutz Chancen?

Ja. Auch im Kleinbetrieb oder bei kurzer Beschäftigung bestehen Möglichkeiten:

  • Schadensersatz wegen Pflichtverletzung
  • Verhandlungsbasierte Abfindung
  • Zeugnis- und Sperrzeitoptimierung

Gerade hier ist juristische Erfahrung entscheidend.

13. Rolle des Arbeitsgerichts

Arbeitsgerichte sind für Mobbing sensibilisiert. In der Praxis enden viele Verfahren:

  • nicht mit Urteil
  • sondern mit Vergleich und Abfindung

Voraussetzung: gute Vorbereitung.

14. Sperrzeit beim Arbeitslosengeld vermeiden

Bei Eigenkündigung droht Sperrzeit – nicht zwingend, wenn:

  • Mobbing nachgewiesen ist
  • gesundheitliche Gründe vorliegen
  • der Arbeitgeber seine Pflichten verletzt hat

Auch hier entscheidet die Dokumentation.

15. Kündigung wegen Mobbing – Fazit

Mobbing ist kein persönliches Versagen, sondern ein arbeitsrechtlich relevantes Problem. Kündigungen in diesem Zusammenhang sind häufig angreifbar. Wer seine Rechte kennt, Beweise sichert und rechtzeitig handelt, kann:

  • die Kündigung abwehren
  • eine Abfindung durchsetzen
  • Sperrzeiten vermeiden
  • psychische und finanzielle Schäden begrenzen

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Häufige Fragen zur Kündigung wegen Mobbing (FAQ)

1. Was gilt arbeitsrechtlich überhaupt als Mobbing?

Arbeitsrechtlich liegt Mobbing vor, wenn ein Arbeitnehmer systematisch, wiederholt und über einen längeren Zeitraum schikaniert, ausgegrenzt oder herabgewürdigt wird. Einzelne Konflikte oder Streitigkeiten reichen nicht aus. Entscheidend ist das Gesamtbild.

2. Reicht ein einzelner Vorfall für Mobbing aus?

Nein. Ein einmaliger Vorfall ist in der Regel kein Mobbing, kann aber trotzdem arbeitsrechtlich relevant sein (z. B. Beleidigung, Diskriminierung). Mobbing setzt Wiederholung und Systematik voraus.

3. Kann Mobbing auch vom Vorgesetzten ausgehen?

Ja. Mobbing durch Vorgesetzte ist besonders schwerwiegend, da hier zusätzlich ein Machtmissbrauch vorliegt. Die Rechtsprechung bewertet solche Fälle deutlich strenger.

4. Muss der Arbeitgeber bei Mobbing eingreifen?

Ja. Arbeitgeber haben eine gesetzliche Fürsorgepflicht. Sie müssen Mobbing unterbinden, sobald sie davon Kenntnis haben oder hätten haben müssen.

5. Was passiert, wenn der Arbeitgeber nichts gegen Mobbing unternimmt?

Unterlässt der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen, kann er:

  • schadensersatzpflichtig werden
  • zur Zahlung von Schmerzensgeld verpflichtet sein
  • im Kündigungsschutzprozess erhebliche Nachteile erleiden

6. Darf ich wegen Mobbing selbst kündigen?

Grundsätzlich ja. Allerdings ist eine Eigenkündigung riskant, da sie zu Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld führen kann. Eine rechtliche Prüfung vorab ist dringend zu empfehlen.

7. Ist eine fristlose Kündigung wegen Mobbing möglich?

Ja, aber nur bei schwerem und nachweisbarem Mobbing, wenn:

  • das Arbeitsverhältnis unzumutbar ist
  • der Arbeitgeber trotz Kenntnis nicht reagiert
  • mildere Mittel nicht mehr zumutbar sind

8. Bekomme ich bei Eigenkündigung wegen Mobbing eine Abfindung?

Nicht automatisch. In der Praxis sind Abfindungen aber verhandelbar, wenn:

  • Mobbing gut dokumentiert ist
  • dem Arbeitgeber Pflichtverletzungen nachweisbar sind
  • ein Gerichtsverfahren droht

9. Kann mir wegen einer Mobbingbeschwerde gekündigt werden?

Nein, zumindest nicht rechtmäßig. Eine Kündigung als Reaktion auf eine berechtigte Beschwerde kann eine unzulässige Maßregelung sein und ist häufig angreifbar.

10. Was ist eine Vergeltungskündigung?

Eine Vergeltungskündigung liegt vor, wenn der Arbeitgeber kündigt, weil ein Arbeitnehmer seine Rechte wahrgenommen hat – etwa durch eine Mobbinganzeige. Solche Kündigungen sind oft unwirksam.

11. Wie kann ich Mobbing beweisen?

Beweise sind entscheidend. Geeignet sind insbesondere:

  • ein detailliertes Mobbing-Tagebuch
  • E-Mails, Chatnachrichten, Schriftverkehr
  • Zeugenaussagen von Kollegen
  • Arztberichte und Krankschreibungen
  • Beschwerden an Vorgesetzte oder HR

12. Was ist ein Mobbing-Tagebuch?

Ein Mobbing-Tagebuch dokumentiert:

  • Datum und Uhrzeit
  • konkrete Handlung
  • beteiligte Personen
  • mögliche Zeugen
    Es ist eines der wichtigsten Beweismittel.

13. Reichen ärztliche Atteste als Beweis?

Sie belegen gesundheitliche Folgen, ersetzen aber keine Mobbingnachweise. In Kombination mit anderen Beweisen sind sie jedoch sehr wertvoll.

14. Kann ich während einer Krankheit wegen Mobbing gekündigt werden?

Ja, grundsätzlich schon. Allerdings sind solche Kündigungen oft angreifbar, insbesondere wenn ein Zusammenhang zwischen Krankheit und Mobbing besteht.

15. Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld wegen Mobbing?

In schweren Fällen ja. Voraussetzung ist:

  • nachweisbares Mobbing
  • Gesundheitsbeeinträchtigung
  • Pflichtverletzung des Arbeitgebers

16. Wie hoch fällt eine Abfindung bei Kündigung wegen Mobbing aus?

Die Höhe hängt ab von:

  • Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • Alter des Arbeitnehmers
  • Beweislage
  • Gesundheitsfolgen
  • Prozessrisiko des Arbeitgebers

17. Gibt es eine gesetzliche Abfindung bei Mobbing?

Nein. Abfindungen entstehen in der Praxis meist:

  • durch Vergleich vor dem Arbeitsgericht
  • im Rahmen von Kündigungsschutzklagen

18. Wie lange habe ich Zeit, gegen eine Kündigung vorzugehen?

Nur 3 Wochen nach Zugang der Kündigung. Danach gilt sie fast immer als wirksam – selbst bei Mobbing.

19. Gilt Kündigungsschutz auch bei Mobbing?

Ja, wenn:

  • mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt sind
  • das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht

20. Habe ich auch im Kleinbetrieb Chancen?

Ja. Auch ohne Kündigungsschutz können bestehen:

  • Schadensersatzansprüche
  • Vergleichslösungen
  • Abfindungsverhandlungen

21. Muss ich den Arbeitgeber vor einer Kündigung über das Mobbing informieren?

Ja, in der Regel schon. Der Arbeitgeber muss die Chance haben, das Mobbing zu beenden – außer in extremen Ausnahmefällen.

22. Kann ich wegen Mobbing versetzt werden?

Ja. Eine Versetzung kann ein zulässiges Mittel sein, um Mobbing zu unterbinden – darf aber nicht selbst schikanös sein.

23. Was passiert vor dem Arbeitsgericht bei Mobbingfällen?

Viele Verfahren enden nicht mit Urteil, sondern mit:

  • gerichtlichen Vergleichen
  • Abfindungszahlungen
  • wohlwollenden Zeugnissen

24. Muss ich mit meinen Mobbern weiter zusammenarbeiten?

Nicht zwingend. Der Arbeitgeber muss Lösungen finden, um weitere Übergriffe zu verhindern.

25. Kann Mobbing auch psychisch krank machen?

Ja. Burnout, Depressionen, Angststörungen sind häufige Folgen und arbeitsrechtlich relevant.

26. Führt eine Eigenkündigung wegen Mobbing immer zu einer Sperrzeit?

Nein. Eine Sperrzeit kann entfallen, wenn:

  • das Mobbing nachweisbar ist
  • gesundheitliche Gründe vorliegen
  • der Arbeitgeber schuldhaft gehandelt hat

27. Was sollte ich auf keinen Fall tun?

Typische Fehler sind:

  • Schweigen
  • unüberlegte Eigenkündigung
  • fehlende Dokumentation
  • Fristversäumnisse

28. Kann auch unterschwelliger Druck Mobbing sein?

Ja. Dauerhafte Überforderung, Ausgrenzung oder systematische Kritik können ebenfalls Mobbing darstellen.

29. Wie wichtig ist juristische Unterstützung bei Mobbing?

Sehr wichtig. Mobbingfälle sind komplex, emotional belastend und beweisintensiv. Professionelle Strategie erhöht die Erfolgschancen erheblich.

30. Kann ich trotz neuer Stelle noch gegen die Kündigung vorgehen?

Ja, solange die 3-Wochen-Frist nicht abgelaufen ist.

31. Wird mein Zeugnis bei einem Vergleich berücksichtigt?

Ja. Zeugnisformulierungen sind oft Teil der Vergleichsverhandlungen.

32. Muss ich vor Gericht alles beweisen?

Ja. Das Arbeitsgericht entscheidet nach Beweislast. Ohne Dokumentation sind die Chancen deutlich schlechter.

33. Kann Mobbing auch Diskriminierung sein?

Ja, insbesondere wenn es an Merkmale wie Alter, Geschlecht, Herkunft oder Krankheit anknüpft.

34. Lohnt sich eine Kündigungsschutzklage wegen Mobbing überhaupt?

In vielen Fällen ja – selbst wenn eine Rückkehr nicht gewünscht ist. Häufig geht es um Abfindung, Zeugnis und Sperrzeitvermeidung.

35. Wann sollte ich spätestens rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen?

Sofort nach Zugang der Kündigung – oder idealerweise schon bei ersten Mobbinganzeichen.

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Abfindung bei Kündigung wegen Mobbing – Häufige Fragen

Habe ich bei einer Kündigung wegen Mobbing automatisch Anspruch auf eine Abfindung?

Nein, eine gesetzliche Abfindung gibt es nicht. In der Praxis werden Abfindungen jedoch sehr häufig gezahlt, wenn die Kündigung rechtlich angreifbar ist oder der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzt hat – was bei Mobbingfällen oft der Fall ist.

Wie hoch ist die Abfindung bei Kündigung wegen Mobbing realistisch?

Die Abfindung hängt stark vom Einzelfall ab. Typische Einflussfaktoren sind:

  • Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • Alter und familiäre Situation
  • Beweislage zum Mobbing
  • Gesundheitsfolgen
  • Prozessrisiko für den Arbeitgeber

Gerade bei gut dokumentiertem Mobbing liegen Abfindungen oft deutlich über der üblichen Faustformel.

Erhöht Mobbing meine Chancen auf eine Abfindung?

Ja. Nachweisbares Mobbing erhöht den Druck auf den Arbeitgeber erheblich, da neben der Kündigung auch Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche drohen können. Das verbessert die Verhandlungsposition deutlich.

Bekomme ich auch bei Eigenkündigung wegen Mobbing eine Abfindung?

Ja, das ist möglich. Zwar ist eine Eigenkündigung grundsätzlich nachteilig, bei schwerem Mobbing kann sie jedoch gerechtfertigt sein. In solchen Fällen lassen sich Abfindungen häufig außergerichtlich oder im Rahmen einer Klage durchsetzen.

Muss ich zwingend klagen, um eine Abfindung zu bekommen?

Nicht immer. Viele Abfindungen entstehen:

  • durch außergerichtliche Verhandlungen
  • im Gütetermin vor dem Arbeitsgericht
  • im Rahmen eines Vergleichs

Eine Klage erhöht allerdings oft den Verhandlungsdruck.

Wie schnell entscheidet sich, ob ich eine Abfindung bekomme?

Sehr schnell. Nach Zugang der Kündigung läuft eine Frist von nur 3 Wochen für die Kündigungsschutzklage. Wird diese Frist versäumt, sind Abfindungschancen häufig dauerhaft verloren.

Spielt es eine Rolle, ob ich krankgeschrieben war?

Ja. Wenn eine Erkrankung im Zusammenhang mit dem Mobbing steht, stärkt das Ihre Position erheblich – sowohl im Hinblick auf Abfindung als auch auf mögliche Schadensersatzansprüche.

Bekomme ich auch im Kleinbetrieb eine Abfindung wegen Mobbing?

Ja. Auch ohne Kündigungsschutz bestehen Chancen auf:

  • Abfindungsvergleiche
  • Schadensersatz
  • außergerichtliche Lösungen

Gerade bei Mobbing ist der Kündigungsschutz nicht das einzige Druckmittel.

Was passiert, wenn der Arbeitgeber das Mobbing bestreitet?

Das ist der Regelfall. Entscheidend ist dann:

  • Qualität der Beweise
  • Dokumentation
  • Zeugenaussagen

Je besser der Fall vorbereitet ist, desto eher wird der Arbeitgeber kompromissbereit.

Kann ich Abfindung und gutes Zeugnis gleichzeitig verhandeln?

Ja. Abfindung, Zeugnis, Freistellung und Sperrzeitregelungen werden häufig gemeinsam geregelt. Ein strategisches Vorgehen ist hier entscheidend.

Droht mir eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld trotz Abfindung?

Nicht zwingend. Bei Mobbing kann eine Sperrzeit entfallen, wenn:

  • das Arbeitsverhältnis unzumutbar war
  • gesundheitliche Gründe vorlagen
  • der Arbeitgeber schuldhaft gehandelt hat

Auch dies sollte frühzeitig strategisch berücksichtigt werden.

Wie hoch ist das Risiko, am Ende leer auszugehen?

Das Risiko steigt massiv, wenn:

  • keine Beweise gesichert wurden
  • Fristen versäumt werden
  • unüberlegt selbst gekündigt wird
  • ohne Strategie verhandelt wird

Mit professioneller Vorgehensweise lassen sich diese Risiken deutlich reduzieren.

Warum sollte ich meine Abfindungschancen prüfen lassen, bevor ich etwas unternehme?

Weil jede unüberlegte Handlung Ihre Verhandlungsposition schwächen kann. Eine frühzeitige Einschätzung zeigt:

  • ob die Kündigung angreifbar ist
  • wie hoch eine realistische Abfindung sein kann
  • welche Strategie den größten Erfolg verspricht

Wann ist der beste Zeitpunkt, um eine Abfindung durchzusetzen?

Jetzt.
Nicht nach Wochen, nicht nach Gesprächen im Betrieb – sondern unmittelbar nach Zugang der Kündigung oder bei eskalierendem Mobbing.

Abfindung bei Mobbing ist oft möglich – aber kein Selbstläufer

Ob und in welcher Höhe eine Abfindung durchsetzbar ist, hängt nicht vom Zufall ab, sondern von:

  • rechtlicher Bewertung
  • Beweislage
  • taktischem Vorgehen
  • Einhaltung der Fristen

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Wenn Sie wegen Mobbing gekündigt wurden oder eine Kündigung erwägen, sollten Sie keine Zeit verlieren.

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Mobbing am Arbeitsplatz ist kein persönliches Problem – sondern ein ernstzunehmender arbeitsrechtlicher Verstoß.
Viele Kündigungen in diesem Zusammenhang sind angreifbar – und bieten reale Chancen auf eine Abfindung.

Wichtig zu wissen: Nach Zugang der Kündigung bleiben nur 3 Wochen, um Ihre Rechte zu sichern.
Wer zu lange wartet, verliert häufig dauerhaft seine Abfindungschancen.

  • ✔ Prüfung, ob Ihre Kündigung unwirksam ist
  • ✔ Einschätzung realistischer Abfindungshöhen
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Eine frühzeitige Prüfung entscheidet oft darüber, ob Sie mit leeren Händen gehen – oder mit einer Abfindung.