Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) – Leitfaden für Arbeitnehmer & Arbeitgeber (2026)
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) hat das deutsche Krankmeldesystem grundlegend verändert. Was früher aus Papierformularen, Postwegen und Nachweispflichten bestand, ist heute ein digitaler Datenaustausch zwischen Arztpraxis, Krankenkasse und Arbeitgeber. Für Arbeitnehmer bedeutet das weniger Bürokratie – für Arbeitgeber neue Abrufpflichten – und für die Praxis eine rechtlich hochrelevante Schnittstelle zwischen Arbeitsrecht, Sozialrecht und Datenschutz.
Inhaltsverzeichnis
- Grundlagen & Definition
- Historische Entwicklung: Von Papier zur eAU
- Rechtsgrundlagen der eAU
- Wer ist betroffen? (Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Krankenkassen)
- Ablauf der eAU – Schritt für Schritt
- Pflichten des Arbeitnehmers
- Pflichten des Arbeitgebers
- Rolle der Krankenkasse
- Welche Daten werden übermittelt?
- Datenschutz & Datensicherheit
- Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit
- Erst-, Folge- und Wiederholungs-AU
- Rückwirkende Krankschreibung
- Krankmeldung am ersten Krankheitstag
- eAU bei Kündigung
- eAU während der Kündigungsfrist
- Entgeltfortzahlung & eAU
- Krankengeld & eAU
- eAU bei Minijob & Teilzeit
- eAU bei mehreren Arbeitgebern
- eAU bei Homeoffice & Remote Work
- Sonderfälle: Privatversicherte
- Sonderfälle: Beamte
- Sonderfälle: Auslandsaufenthalt
- Technische Störungen & Ersatzverfahren
- Häufige Fehler von Arbeitnehmern
- Häufige Fehler von Arbeitgebern
- Streitfälle & arbeitsrechtliche Risiken
- Beweiswert der eAU vor Gericht
- Abmahnung & Kündigung trotz eAU
- eAU und Verdachtskündigung
- Missbrauchsvorwürfe & Kontrolle
- FAQ – Häufige Fragen zur eAU
- Checkliste für Arbeitnehmer
- Checkliste für Arbeitgeber
- Rechtliche Einordnung
1. Grundlagen & Definition
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist die digitale Form der ärztlichen Krankschreibung. Sie ersetzt die frühere „gelbe AU“ auf Papier – zumindest im Verhältnis zwischen Arzt, Krankenkasse und Arbeitgeber.
Wichtig:
Die Meldepflicht des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber besteht weiterhin.
Neu ist nur: Der Arbeitgeber ruft die AU digital bei der Krankenkasse ab.
2. Historische Entwicklung: Von Papier zur eAU
Bis Ende 2022 galt:
- Arzt → Papier-AU
- Arbeitnehmer → Weiterleitung an Arbeitgeber
- Krankenkasse → Papierdurchschlag
Ab 2023:
- Arzt → digitale Meldung an Krankenkasse
- Arbeitgeber → aktiver Abruf der eAU
- Arbeitnehmer → keine Weiterleitungspflicht mehr
Ziel:
- Bürokratieabbau
- weniger Fehler
- schnellere Prozesse
- höhere Fälschungssicherheit
3. Rechtsgrundlagen der eAU
Die eAU basiert auf mehreren gesetzlichen Grundlagen, insbesondere:
- § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)
- § 109 SGB IV
- § 295 SGB V
Federführend begleitet wurde die Einführung durch das
Bundesministerium für Gesundheit.
4. Wer ist betroffen?
Arbeitnehmer
- Gesetzlich krankenversichert
- In einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis
Arbeitgeber
- Alle Unternehmen, unabhängig von Größe oder Branche
Krankenkassen
- Zentrale Datendrehscheibe der eAU
5. Ablauf der eAU – Schritt für Schritt
1. Arztbesuch
Der Arzt stellt die Arbeitsunfähigkeit fest.
2. Digitale Übermittlung
Die AU wird elektronisch an die Krankenkasse gesendet.
3. Krankmeldung beim Arbeitgeber
Der Arbeitnehmer meldet sich unverzüglich krank (Telefon, E-Mail, System).
4. Abruf durch den Arbeitgeber
Der Arbeitgeber ruft die eAU aktiv bei der Krankenkasse ab.
5. Speicherung & Entgeltfortzahlung
Der Arbeitgeber nutzt die eAU als Nachweis für die Lohnfortzahlung.
6. Pflichten des Arbeitnehmers
Trotz eAU bleiben zentrale Pflichten bestehen:
- Unverzügliche Krankmeldung
- Angabe der voraussichtlichen Dauer
- Einhaltung interner Meldewege
- Arztbesuch bei AU-Pflicht ab Tag 1 oder 4 (je nach Vertrag)
Achtung:
Wer sich nicht krankmeldet, riskiert Abmahnung oder Kündigung – auch mit eAU.
7. Pflichten des Arbeitgebers
Arbeitgeber müssen:
- Technisch in der Lage sein, eAUs abzurufen
- Den Abruf aktiv durchführen
- Datenschutzrechtliche Vorgaben einhalten
- Die Entgeltfortzahlung korrekt berechnen
8. Rolle der Krankenkasse
Die Krankenkasse:
- Empfängt die eAU vom Arzt
- Speichert die Daten
- Stellt sie dem Arbeitgeber zum Abruf bereit
- Prüft Voraussetzungen für Krankengeld
9. Welche Daten werden übermittelt?
Der Arbeitgeber erhält keine Diagnose.
Übermittelt werden:
- Beginn der AU
- Voraussichtliches Ende
- Erst- oder Folgeerkrankung
- Datum der Feststellung
10. Datenschutz & Datensicherheit
Die eAU unterliegt:
- DSGVO
- Sozialdatenschutz (SGB)
- Technischen Sicherheitsstandards (TI)
Ein Arbeitgeber darf die Daten nur zweckgebunden verwenden.
11. Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit
- Beginn: ärztlich festgestellter Tag
- Ende: letzter bescheinigter Tag
- Verlängerung → neue eAU (Folgebescheinigung)
12. Erst-, Folge- und Wiederholungs-AU
- Erstbescheinigung: erste Feststellung
- Folgebescheinigung: lückenlose Verlängerung
- Wiederholung: neue Erkrankung nach Unterbrechung
Relevant für:
- Entgeltfortzahlung
- Krankengeld
- Kündigungsschutz
13. Rückwirkende Krankschreibung
Grundsätzlich möglich:
- Bis zu 3 Tage rückwirkend
- Nur bei medizinischer Begründung
14. Krankmeldung am ersten Krankheitstag
Der Arbeitgeber kann verlangen:
- AU ab dem ersten Tag
- Auch bei eAU gilt diese Regelung weiter
15. eAU bei Kündigung
Eine eAU schützt nicht automatisch vor Kündigung.
Aber:
- Kündigung wegen Krankheit nur unter strengen Voraussetzungen
- Beweiswert der eAU ist hoch
16. eAU während der Kündigungsfrist
- Anspruch auf Entgeltfortzahlung bleibt bestehen
- Krankengeld ggf. nach Ablauf der Frist
17. Entgeltfortzahlung & eAU
- Maximal 6 Wochen je Erkrankung
- Voraussetzung: ordnungsgemäße eAU
- Arbeitgeber trägt Beweislast bei Zweifeln
18. Krankengeld & eAU
Nach 6 Wochen:
- Krankengeld durch Krankenkasse
- Lückenlose eAU zwingend erforderlich
19. eAU bei Minijob & Teilzeit
Auch Minijobber:
- Haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung
- Nutzen das eAU-Verfahren
20. eAU bei mehreren Arbeitgebern
- Jeder Arbeitgeber ruft separat ab
- Arzt stellt eine AU aus
21. eAU bei Homeoffice & Remote Work
Arbeitsunfähigkeit richtet sich nicht nach Arbeitsort, sondern nach:
- Fähigkeit zur Arbeitsleistung
22. Sonderfälle: Privatversicherte
Privatversicherte sind von der eAU ausgenommen.
Hier gilt:
- Weiterhin Papier-AU
- Vorlagepflicht beim Arbeitgeber
23. Sonderfälle: Beamte
- Eigenständige Regelungen
- Meist weiterhin interne Verfahren
24. Sonderfälle: Auslandsaufenthalt
- Ausländische AU nur eingeschränkt anerkannt
- Übersetzung & Prüfung erforderlich
25. Technische Störungen & Ersatzverfahren
Bei Systemausfall:
- Papier-Ersatzbescheinigung
- Nachträgliche digitale Meldung
26. Häufige Fehler von Arbeitnehmern
- Keine Krankmeldung trotz eAU
- Arztbesuch zu spät
- Lücke zwischen AUs
- Annahme: „Arbeitgeber sieht das schon“
27. Häufige Fehler von Arbeitgebern
- Kein Abruf der eAU
- Abmahnung ohne Prüfung
- Datenschutzverstöße
- Fehlberechnung der Entgeltfortzahlung
28. Streitfälle & arbeitsrechtliche Risiken
Typische Konflikte:
- Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit
- Verdacht auf „Krankfeiern“
- Kündigung während AU
29. Beweiswert der eAU vor Gericht
Die eAU hat hohen Beweiswert.
Einfaches Bestreiten reicht nicht aus.
Erforderlich sind konkrete Tatsachen, z. B.:
- Beobachtungen
- Widersprüche
- Vorherige Ankündigungen
30. Abmahnung & Kündigung trotz eAU
Möglich, aber:
- Nur bei Pflichtverletzungen
- Nicht allein wegen Krankheit
31. eAU und Verdachtskündigung
Sehr heikel.
Erfordert:
- Schwerwiegende Indizien
- Interessenabwägung
- Anhörung des Arbeitnehmers
32. Missbrauchsvorwürfe & Kontrolle
Arbeitgeber dürfen:
- Krankenkasse informieren
- Medizinischen Dienst einschalten
Sie dürfen nicht:
- Detektive ohne Anlass einsetzen
- Druck ausüben
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33. FAQ – Häufige Fragen zur eAU (Auszug)
Muss ich meinem Arbeitgeber noch eine AU schicken?
Nein, aber Sie müssen sich krankmelden.
Sieht mein Arbeitgeber die Diagnose?
Nein.
Was passiert, wenn der Arbeitgeber die eAU nicht abruft?
Das geht zu seinen Lasten.
Gilt die eAU auch bei Kündigung?
Ja.
34. Checkliste für Arbeitnehmer – eAU richtig nutzen
- Krankmeldung sofort
- Arzt rechtzeitig aufsuchen
- Dauer mitteilen
- Verlängerungen lückenlos
- Nachfragen bei Problemen
35. Checkliste für Arbeitgeber – eAU rechtssicher abrufen
- Technischer Zugang
- Regelmäßiger Abruf
- Datenschutz beachten
- Fristen prüfen
- Zweifel sauber dokumentieren
36. Rechtliche Einordnung
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist kein bürokratisches Detail, sondern ein zentrales Element des modernen Arbeitsrechts. Sie entlastet Arbeitnehmer – aber nur, wenn Meldepflichten eingehalten werden. Arbeitgeber profitieren von klaren Prozessen – aber nur, wenn sie ihre Abrufpflicht ernst nehmen.
In der Praxis zeigt sich:
Viele arbeitsrechtliche Streitigkeiten entstehen nicht wegen der Krankheit selbst, sondern wegen Formfehlern rund um die eAU.
Tipp: Bei Konflikten im Zusammenhang mit eAU, Entgeltfortzahlung, Abmahnung oder Kündigung ist eine frühzeitige rechtliche Prüfung oft entscheidend.
