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Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

24. Januar 2026 / Arbeitsrecht Anwalt Berlin

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) – Leitfaden für Arbeitnehmer & Arbeitgeber (2026)

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) hat das deutsche Krankmeldesystem grundlegend verändert. Was früher aus Papierformularen, Postwegen und Nachweispflichten bestand, ist heute ein digitaler Datenaustausch zwischen Arztpraxis, Krankenkasse und Arbeitgeber. Für Arbeitnehmer bedeutet das weniger Bürokratie – für Arbeitgeber neue Abrufpflichten – und für die Praxis eine rechtlich hochrelevante Schnittstelle zwischen Arbeitsrecht, Sozialrecht und Datenschutz.

Inhaltsverzeichnis

  1. Grundlagen & Definition
  2. Historische Entwicklung: Von Papier zur eAU
  3. Rechtsgrundlagen der eAU
  4. Wer ist betroffen? (Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Krankenkassen)
  5. Ablauf der eAU – Schritt für Schritt
  6. Pflichten des Arbeitnehmers
  7. Pflichten des Arbeitgebers
  8. Rolle der Krankenkasse
  9. Welche Daten werden übermittelt?
  10. Datenschutz & Datensicherheit
  11. Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit
  12. Erst-, Folge- und Wiederholungs-AU
  13. Rückwirkende Krankschreibung
  14. Krankmeldung am ersten Krankheitstag
  15. eAU bei Kündigung
  16. eAU während der Kündigungsfrist
  17. Entgeltfortzahlung & eAU
  18. Krankengeld & eAU
  19. eAU bei Minijob & Teilzeit
  20. eAU bei mehreren Arbeitgebern
  21. eAU bei Homeoffice & Remote Work
  22. Sonderfälle: Privatversicherte
  23. Sonderfälle: Beamte
  24. Sonderfälle: Auslandsaufenthalt
  25. Technische Störungen & Ersatzverfahren
  26. Häufige Fehler von Arbeitnehmern
  27. Häufige Fehler von Arbeitgebern
  28. Streitfälle & arbeitsrechtliche Risiken
  29. Beweiswert der eAU vor Gericht
  30. Abmahnung & Kündigung trotz eAU
  31. eAU und Verdachtskündigung
  32. Missbrauchsvorwürfe & Kontrolle
  33. FAQ – Häufige Fragen zur eAU
  34. Checkliste für Arbeitnehmer
  35. Checkliste für Arbeitgeber
  36. Rechtliche Einordnung

1. Grundlagen & Definition

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist die digitale Form der ärztlichen Krankschreibung. Sie ersetzt die frühere „gelbe AU“ auf Papier – zumindest im Verhältnis zwischen Arzt, Krankenkasse und Arbeitgeber.

Wichtig:
Die Meldepflicht des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber besteht weiterhin.

Neu ist nur: Der Arbeitgeber ruft die AU digital bei der Krankenkasse ab.

2. Historische Entwicklung: Von Papier zur eAU

Bis Ende 2022 galt:

  • Arzt → Papier-AU
  • Arbeitnehmer → Weiterleitung an Arbeitgeber
  • Krankenkasse → Papierdurchschlag

Ab 2023:

  • Arzt → digitale Meldung an Krankenkasse
  • Arbeitgeber → aktiver Abruf der eAU
  • Arbeitnehmer → keine Weiterleitungspflicht mehr

Ziel:

  • Bürokratieabbau
  • weniger Fehler
  • schnellere Prozesse
  • höhere Fälschungssicherheit

3. Rechtsgrundlagen der eAU

Die eAU basiert auf mehreren gesetzlichen Grundlagen, insbesondere:

  • § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)
  • § 109 SGB IV
  • § 295 SGB V

Federführend begleitet wurde die Einführung durch das
Bundesministerium für Gesundheit.

4. Wer ist betroffen?

Arbeitnehmer

  • Gesetzlich krankenversichert
  • In einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis

Arbeitgeber

  • Alle Unternehmen, unabhängig von Größe oder Branche

Krankenkassen

  • Zentrale Datendrehscheibe der eAU

5. Ablauf der eAU – Schritt für Schritt

1. Arztbesuch
Der Arzt stellt die Arbeitsunfähigkeit fest.

2. Digitale Übermittlung
Die AU wird elektronisch an die Krankenkasse gesendet.

3. Krankmeldung beim Arbeitgeber
Der Arbeitnehmer meldet sich unverzüglich krank (Telefon, E-Mail, System).

4. Abruf durch den Arbeitgeber
Der Arbeitgeber ruft die eAU aktiv bei der Krankenkasse ab.

5. Speicherung & Entgeltfortzahlung
Der Arbeitgeber nutzt die eAU als Nachweis für die Lohnfortzahlung.

6. Pflichten des Arbeitnehmers

Trotz eAU bleiben zentrale Pflichten bestehen:

  • Unverzügliche Krankmeldung
  • Angabe der voraussichtlichen Dauer
  • Einhaltung interner Meldewege
  • Arztbesuch bei AU-Pflicht ab Tag 1 oder 4 (je nach Vertrag)

Achtung:
Wer sich nicht krankmeldet, riskiert Abmahnung oder Kündigung – auch mit eAU.

7. Pflichten des Arbeitgebers

Arbeitgeber müssen:

  • Technisch in der Lage sein, eAUs abzurufen
  • Den Abruf aktiv durchführen
  • Datenschutzrechtliche Vorgaben einhalten
  • Die Entgeltfortzahlung korrekt berechnen

8. Rolle der Krankenkasse

Die Krankenkasse:

  • Empfängt die eAU vom Arzt
  • Speichert die Daten
  • Stellt sie dem Arbeitgeber zum Abruf bereit
  • Prüft Voraussetzungen für Krankengeld

9. Welche Daten werden übermittelt?

Der Arbeitgeber erhält keine Diagnose.

Übermittelt werden:

  • Beginn der AU
  • Voraussichtliches Ende
  • Erst- oder Folgeerkrankung
  • Datum der Feststellung

10. Datenschutz & Datensicherheit

Die eAU unterliegt:

  • DSGVO
  • Sozialdatenschutz (SGB)
  • Technischen Sicherheitsstandards (TI)

Ein Arbeitgeber darf die Daten nur zweckgebunden verwenden.

11. Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit

  • Beginn: ärztlich festgestellter Tag
  • Ende: letzter bescheinigter Tag
  • Verlängerung → neue eAU (Folgebescheinigung)

12. Erst-, Folge- und Wiederholungs-AU

  • Erstbescheinigung: erste Feststellung
  • Folgebescheinigung: lückenlose Verlängerung
  • Wiederholung: neue Erkrankung nach Unterbrechung

Relevant für:

  • Entgeltfortzahlung
  • Krankengeld
  • Kündigungsschutz

13. Rückwirkende Krankschreibung

Grundsätzlich möglich:

  • Bis zu 3 Tage rückwirkend
  • Nur bei medizinischer Begründung

14. Krankmeldung am ersten Krankheitstag

Der Arbeitgeber kann verlangen:

  • AU ab dem ersten Tag
  • Auch bei eAU gilt diese Regelung weiter

15. eAU bei Kündigung

Eine eAU schützt nicht automatisch vor Kündigung.

Aber:

  • Kündigung wegen Krankheit nur unter strengen Voraussetzungen
  • Beweiswert der eAU ist hoch

16. eAU während der Kündigungsfrist

  • Anspruch auf Entgeltfortzahlung bleibt bestehen
  • Krankengeld ggf. nach Ablauf der Frist

17. Entgeltfortzahlung & eAU

  • Maximal 6 Wochen je Erkrankung
  • Voraussetzung: ordnungsgemäße eAU
  • Arbeitgeber trägt Beweislast bei Zweifeln

18. Krankengeld & eAU

Nach 6 Wochen:

  • Krankengeld durch Krankenkasse
  • Lückenlose eAU zwingend erforderlich

19. eAU bei Minijob & Teilzeit

Auch Minijobber:

  • Haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung
  • Nutzen das eAU-Verfahren

20. eAU bei mehreren Arbeitgebern

  • Jeder Arbeitgeber ruft separat ab
  • Arzt stellt eine AU aus

21. eAU bei Homeoffice & Remote Work

Arbeitsunfähigkeit richtet sich nicht nach Arbeitsort, sondern nach:

  • Fähigkeit zur Arbeitsleistung

22. Sonderfälle: Privatversicherte

Privatversicherte sind von der eAU ausgenommen.

Hier gilt:

  • Weiterhin Papier-AU
  • Vorlagepflicht beim Arbeitgeber

23. Sonderfälle: Beamte

  • Eigenständige Regelungen
  • Meist weiterhin interne Verfahren

24. Sonderfälle: Auslandsaufenthalt

  • Ausländische AU nur eingeschränkt anerkannt
  • Übersetzung & Prüfung erforderlich

25. Technische Störungen & Ersatzverfahren

Bei Systemausfall:

  • Papier-Ersatzbescheinigung
  • Nachträgliche digitale Meldung

26. Häufige Fehler von Arbeitnehmern

  • Keine Krankmeldung trotz eAU
  • Arztbesuch zu spät
  • Lücke zwischen AUs
  • Annahme: „Arbeitgeber sieht das schon“

27. Häufige Fehler von Arbeitgebern

  • Kein Abruf der eAU
  • Abmahnung ohne Prüfung
  • Datenschutzverstöße
  • Fehlberechnung der Entgeltfortzahlung

28. Streitfälle & arbeitsrechtliche Risiken

Typische Konflikte:

  • Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit
  • Verdacht auf „Krankfeiern“
  • Kündigung während AU

29. Beweiswert der eAU vor Gericht

Die eAU hat hohen Beweiswert.

Einfaches Bestreiten reicht nicht aus.
Erforderlich sind konkrete Tatsachen, z. B.:

  • Beobachtungen
  • Widersprüche
  • Vorherige Ankündigungen

30. Abmahnung & Kündigung trotz eAU

Möglich, aber:

  • Nur bei Pflichtverletzungen
  • Nicht allein wegen Krankheit

31. eAU und Verdachtskündigung

Sehr heikel.
Erfordert:

  • Schwerwiegende Indizien
  • Interessenabwägung
  • Anhörung des Arbeitnehmers

32. Missbrauchsvorwürfe & Kontrolle

Arbeitgeber dürfen:

  • Krankenkasse informieren
  • Medizinischen Dienst einschalten

Sie dürfen nicht:

  • Detektive ohne Anlass einsetzen
  • Druck ausüben

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33. FAQ – Häufige Fragen zur eAU (Auszug)

Muss ich meinem Arbeitgeber noch eine AU schicken?
Nein, aber Sie müssen sich krankmelden.

Sieht mein Arbeitgeber die Diagnose?
Nein.

Was passiert, wenn der Arbeitgeber die eAU nicht abruft?
Das geht zu seinen Lasten.

Gilt die eAU auch bei Kündigung?
Ja.

34. Checkliste für Arbeitnehmer – eAU richtig nutzen

  • Krankmeldung sofort
  • Arzt rechtzeitig aufsuchen
  • Dauer mitteilen
  • Verlängerungen lückenlos
  • Nachfragen bei Problemen

35. Checkliste für Arbeitgeber – eAU rechtssicher abrufen

  • Technischer Zugang
  • Regelmäßiger Abruf
  • Datenschutz beachten
  • Fristen prüfen
  • Zweifel sauber dokumentieren

36. Rechtliche Einordnung

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist kein bürokratisches Detail, sondern ein zentrales Element des modernen Arbeitsrechts. Sie entlastet Arbeitnehmer – aber nur, wenn Meldepflichten eingehalten werden. Arbeitgeber profitieren von klaren Prozessen – aber nur, wenn sie ihre Abrufpflicht ernst nehmen.

In der Praxis zeigt sich:
Viele arbeitsrechtliche Streitigkeiten entstehen nicht wegen der Krankheit selbst, sondern wegen Formfehlern rund um die eAU.

Tipp: Bei Konflikten im Zusammenhang mit eAU, Entgeltfortzahlung, Abmahnung oder Kündigung ist eine frühzeitige rechtliche Prüfung oft entscheidend.