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Kündigungsschutz Tarifvertrag

17. Januar 2026 / Arbeitsrecht Anwalt Berlin

Kündigungsschutz im Tarifvertrag – umfassender Leitfaden für Arbeitnehmer

Was bedeutet Kündigungsschutz im Tarifvertrag?

Der Kündigungsschutz im Tarifvertrag bezeichnet alle tarifvertraglichen Regelungen, die Arbeitnehmer:innen zusätzlich oder abweichend vom gesetzlichen Kündigungsschutz vor einer Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses schützen.

Tarifverträge können:

  • Kündigungen erschweren
  • Kündigungsfristen verlängern
  • Kündigungen ausschließen
  • besondere Verfahren vorschreiben
  • Sonderkündigungsschutz erweitern
  • wirtschaftliche Absicherung (z. B. Abfindung) verbessern

Wichtig: Tariflicher Kündigungsschutz gilt unabhängig vom Kündigungsschutzgesetz, oft sogar früher, stärker und umfassender.

Warum Tarifverträge beim Kündigungsschutz so wichtig sind

Viele Arbeitnehmer verlassen sich ausschließlich auf das Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Das ist ein teurer Fehler, denn:

  • Tarifverträge gelten ab dem ersten Arbeitstag
  • Sie greifen auch in Kleinbetrieben
  • Sie können Kündigungen vollständig ausschließen
  • Sie enthalten oft zwingende Verfahrensvorschriften
  • Verstöße führen häufig zur Unwirksamkeit der Kündigung

Wer tarifgebunden ist, hat oft deutlich bessere Chancen, sich erfolgreich gegen eine Kündigung zu wehren – oder eine hohe Abfindung zu erzielen.

Wann gilt ein Tarifvertrag für den Kündigungsschutz?

Ein Tarifvertrag findet Anwendung, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

1. Beiderseitige Tarifbindung

  • Arbeitnehmer ist Mitglied einer Gewerkschaft
  • Arbeitgeber ist Mitglied im Arbeitgeberverband

2. Tarifvertragliche Bezugnahme im Arbeitsvertrag

Viele Arbeitsverträge enthalten Formulierungen wie:

„Es gilt der Tarifvertrag in der jeweils gültigen Fassung.“

Auch nicht-organisierte Arbeitnehmer profitieren dann vom Tarifschutz.

3. Allgemeinverbindlicher Tarifvertrag

Ein Tarifvertrag kann vom Bundesarbeitsministerium für allgemeinverbindlich erklärt werden.

Dann gilt er für alle Arbeitnehmer der Branche, unabhängig von Mitgliedschaften.

Verhältnis: Tarifvertrag vs. Kündigungsschutzgesetz

Grundsatz:

Der Tarifvertrag darf den gesetzlichen Kündigungsschutz nicht unterschreiten, wohl aber verbessern oder konkretisieren.

Regelung Gesetz Tarifvertrag
Kündigungsfrist Mindestfrist Oft länger
Kündigungsgründe sozial gerechtfertigt häufig enger
Probezeit 6 Monate oft kürzer
Kleinbetrieb kein Schutz oft Schutz
Sonderkündigungsschutz begrenzt erweitert
Abfindung kein Anspruch oft geregelt

Typische Inhalte tariflichen Kündigungsschutzes

1. Verlängerte Kündigungsfristen

Tarifverträge enthalten oft deutlich längere Fristen, z. B.:

  • 6 Wochen
  • 3 Monate
  • 6 Monate
  • Kündigung nur zum Jahresende

Kündigungen mit zu kurzer Frist sind unwirksam.

2. Ausschluss ordentlicher Kündigungen

Besonders verbreitet in Industrie, öffentlichem Dienst und Großbetrieben:

  • Kündigung erst nach 10, 15 oder 20 Jahren
  • Kündigung ab bestimmtem Alter ausgeschlossen
  • Kündigung nur bei schwerem Fehlverhalten

Arbeitgeber greifen dann oft zur fristlosen Kündigung – die jedoch sehr strengen Anforderungen unterliegt.

3. Kündigungsschutz ab dem ersten Arbeitstag

Während das Kündigungsschutzgesetz erst nach 6 Monaten greift, regeln viele Tarifverträge:

  • voller Kündigungsschutz ab Beginn
  • eingeschränkter Kündigungsschutz in der Probezeit
  • besondere Begründungspflichten des Arbeitgebers

4. Einschränkung zulässiger Kündigungsgründe

Tarifverträge können vorschreiben, dass Kündigungen nur zulässig sind bei:

  • schweren Pflichtverletzungen
  • dauerhafter Leistungsunfähigkeit
  • nachhaltiger Störung des Betriebsfriedens
  • Wegfall des Arbeitsplatzes ohne Weiterbeschäftigungsmöglichkeit

Pauschale oder vorgeschobene Gründe reichen nicht aus.

5. Verpflichtende Beteiligung des Betriebsrats

Viele Tarifverträge verlangen:

  • frühere oder intensivere Anhörung
  • Zustimmung statt Anhörung
  • Dokumentation von Alternativen
  • Vermittlungs- oder Schlichtungsverfahren

Fehler führen regelmäßig zur Unwirksamkeit der Kündigung.

6. Sozialauswahl nach tariflichen Kriterien

Tarifverträge können die Sozialauswahl:

  • konkretisieren
  • gewichten
  • erweitern
  • einschränken (z. B. Leistungsträger)

Häufige Kriterien:

  • Betriebszugehörigkeit
  • Alter
  • Unterhaltspflichten
  • Schwerbehinderung
  • Qualifikation

Tariflicher Sonderkündigungsschutz

Besonders geschützt sind häufig:

  • ältere Arbeitnehmer
  • langjährig Beschäftigte
  • Schwerbehinderte
  • Auszubildende
  • Betriebsratsmitglieder
  • Schicht- und Nachtarbeiter
  • Beschäftigte im öffentlichen Dienst

Kündigungen sind oft nur mit Zustimmung externer Stellen oder gar nicht möglich.

Tarifvertraglicher Kündigungsschutz im Kleinbetrieb

Großer Vorteil für Arbeitnehmer:

Tariflicher Kündigungsschutz gilt auch in Betrieben unter 10 Mitarbeitern, obwohl das Kündigungsschutzgesetz dort nicht greift.

Viele Arbeitgeber wissen das nicht – und verlieren Kündigungsschutzprozesse.

Kündigung trotz Tarifvertrag – ist das erlaubt?

Grundsätzlich: Ja, aber nur unter strengen Voraussetzungen.

Häufige Fehler von Arbeitgebern:

  • falsche Kündigungsfrist
  • falsche Kündigungsart
  • fehlende tarifliche Begründung
  • fehlende Betriebsratsbeteiligung
  • Missachtung von Ausschlussklauseln

Ergebnis: Kündigung unwirksam.

Kündigungsschutzklage bei tariflichem Schutz

Frist:

3 Wochen ab Zugang der Kündigung

Gilt auch bei Tarifverträgen!

Vorteile bei Tarifbindung:

  • sehr hohe Erfolgsquote
  • starke Verhandlungsposition
  • häufig hohe Abfindungen
  • Wiedereinstellung möglich

Abfindung bei tariflichem Kündigungsschutz

Gibt es einen Anspruch?

Oft ja – ausdrücklich oder faktisch

Tarifverträge regeln häufig:

  • feste Abfindungsformeln
  • Mindestabfindungen
  • Abfindung bei Aufhebungsverträgen
  • Abfindung bei Sozialplänen

Praxis:

Je stärker der tarifliche Kündigungsschutz, desto höher:

  • Vergleichssummen
  • Abfindungsangebote
  • Druck auf den Arbeitgeber

Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag – was gilt?

Günstigkeitsprinzip:

Die für den Arbeitnehmer günstigere Regelung gilt

  • Tarif > Gesetz
  • Arbeitsvertrag > Tarif (nur wenn günstiger)
  • Betriebsvereinbarung < Tarif (meist)

Häufige Branchen mit starkem tariflichem Kündigungsschutz

  • Metall- und Elektroindustrie
  • Öffentlicher Dienst
  • Baugewerbe
  • Chemische Industrie
  • Pflege & Gesundheitswesen
  • Verkehrs- und Logistikbranche
  • Energiewirtschaft
  • Medien & Druck

Typische Mythen zum tariflichen Kündigungsschutz

  • „Tarifvertrag gilt nur für Gewerkschaftsmitglieder“
  • „In der Probezeit gibt es keinen Schutz“
  • „Kleinbetrieb = keine Rechte“
  • „Abfindung gibt es nie“
  • „Fristlose Kündigung geht immer“

Alles falsch.

Was Arbeitnehmer jetzt tun sollten

  1. Arbeitsvertrag prüfen (Tarifbezug?)
  2. Tarifvertrag identifizieren
  3. Kündigung sofort rechtlich prüfen
  4. Fristen einhalten
  5. Fachanwalt einschalten

Warum anwaltliche Prüfung entscheidend ist

Tarifverträge sind:

  • komplex
  • branchenspezifisch
  • ständig in Änderung
  • voller Ausnahmen und Sonderregeln

Schon ein übersehener Absatz kann über Job oder Abfindung entscheiden.

Kündigung erhalten? Tarifvertrag kann Ihre stärkste Waffe sein.

Viele Arbeitnehmer wissen nicht, dass Tarifverträge oft deutlich mehr Kündigungsschutz bieten als das Gesetz –
inklusive verlängerter Kündigungsfristen, Kündigungsausschlüssen und hoher Abfindungschancen.

Unsere erfahrenen Arbeitsrechtsanwälte in Berlin prüfen Ihre Kündigung schnell, diskret und rechtssicher
und zeigen Ihnen klar auf, ob Ihre Kündigung unwirksam ist oder welche Abfindung realistisch durchsetzbar ist.

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  • ✔ Klare Handlungsempfehlung (Klage, Vergleich, Abfindung)
  • ✔ Kostenlose Ersteinschätzung

⚠️ Wichtig: Die Frist für eine Kündigungsschutzklage beträgt nur 3 Wochen ab Zugang der Kündigung.

Häufige Fragen (FAQ) zum Kündigungsschutz & zur Abfindung bei Tarifverträgen

Gilt der Tarifvertrag automatisch?

Nein – nur bei Tarifbindung, Bezugnahme oder Allgemeinverbindlichkeit.

Kann der Arbeitgeber den Tarifvertrag ignorieren?

Nein. Kündigungen entgegen tariflicher Regelungen sind unwirksam.

Gilt der Tarifvertrag auch in der Probezeit?

Oft ja – zumindest teilweise.

Gibt es tariflichen Kündigungsschutz ohne Betriebsrat?

Ja. Der Tarifvertrag gilt unabhängig vom Betriebsrat.

Kann ich trotz Tarifvertrag gekündigt werden?

Ja – aber nur unter den engen tariflichen Voraussetzungen.

Habe ich Anspruch auf Abfindung?

Sehr häufig faktisch, manchmal rechtlich.

Was passiert bei falscher Kündigungsfrist?

Die Kündigung ist unwirksam.

Gilt der Tarifvertrag auch bei Teilzeit?

Ja.

Gilt er auch bei Befristung?

Teilweise – abhängig vom Tarifvertrag.

Wie finde ich meinen Tarifvertrag?

Arbeitsvertrag, Gewerkschaft, Betriebsrat oder Anwalt.

Allgemeine Fragen zum tariflichen Kündigungsschutz

Was ist ein tariflicher Kündigungsschutz?

Der tarifliche Kündigungsschutz umfasst alle Regelungen in Tarifverträgen, die Arbeitnehmer zusätzlich oder abweichend vom Gesetz vor Kündigungen schützen. Dazu gehören längere Kündigungsfristen, Kündigungsausschlüsse, strengere Kündigungsgründe und oft auch Abfindungsregelungen.

Ist der Kündigungsschutz im Tarifvertrag stärker als im Gesetz?

Sehr häufig ja. Tarifverträge bieten oft früheren, weitergehenden und effektiveren Schutz als das Kündigungsschutzgesetz – insbesondere in der Probezeit oder im Kleinbetrieb.

Gilt der Tarifvertrag automatisch für mich?

Nicht automatisch. Ein Tarifvertrag gilt, wenn:

  • beide Seiten tarifgebunden sind,
  • dein Arbeitsvertrag auf einen Tarifvertrag verweist oder
  • der Tarifvertrag allgemeinverbindlich ist.

Gilt der Tarifvertrag auch, wenn ich kein Gewerkschaftsmitglied bin?

Ja, wenn dein Arbeitsvertrag auf den Tarifvertrag Bezug nimmt oder der Tarifvertrag allgemeinverbindlich ist. Dann profitierst du auch ohne Gewerkschaftsmitgliedschaft.

Wo finde ich heraus, welcher Tarifvertrag gilt?

Im Arbeitsvertrag, beim Betriebsrat, bei der Gewerkschaft oder durch eine anwaltliche Prüfung. Viele Arbeitnehmer wissen nicht, dass sie tarifgebunden sind.

Kündigung & Tarifvertrag

Kann mir trotz Tarifvertrag gekündigt werden?

Ja – aber nur unter den engen Voraussetzungen des Tarifvertrags. Oft sind Kündigungen nur bei schweren Pflichtverletzungen oder betrieblichen Gründen zulässig.

Kann ein Tarifvertrag Kündigungen komplett ausschließen?

Ja. Viele Tarifverträge schließen ordentliche Kündigungen:

  • ab bestimmter Betriebszugehörigkeit
  • ab einem bestimmten Alter
  • für bestimmte Arbeitnehmergruppen
    vollständig aus.

Gilt der tarifliche Kündigungsschutz auch in der Probezeit?

Oft ja – zumindest teilweise. Viele Tarifverträge:

  • verkürzen die Probezeit
  • verlangen Gründe auch in der Probezeit
  • verlängern Kündigungsfristen

Gilt der Tarifvertrag auch im Kleinbetrieb?

Ja. Tariflicher Kündigungsschutz gilt unabhängig von der Betriebsgröße, selbst bei weniger als 10 Mitarbeitern.

Was passiert, wenn der Arbeitgeber den Tarifvertrag ignoriert?

Dann ist die Kündigung in vielen Fällen unwirksam. Tarifverträge sind zwingendes Recht und dürfen nicht umgangen werden.

Welche Kündigungsgründe sind tariflich zulässig?

Das hängt vom Tarifvertrag ab. Häufig verlangt er:

  • schwere Pflichtverletzungen
  • nachhaltige Störungen des Arbeitsverhältnisses
  • echten Wegfall des Arbeitsplatzes
    Pauschale Gründe reichen meist nicht aus.

Muss der Arbeitgeber den Betriebsrat beteiligen?

Ja – und oft intensiver als gesetzlich vorgeschrieben. Fehler bei der Beteiligung führen regelmäßig zur Unwirksamkeit der Kündigung.

Kündigungsfrist & Form

Welche Kündigungsfrist gilt bei Tarifverträgen?

In der Regel die tarifliche Kündigungsfrist, selbst wenn:

  • das Gesetz kürzere Fristen vorsieht
  • der Arbeitsvertrag kürzere Fristen nennt

Was passiert bei falscher Kündigungsfrist?

Eine zu kurze oder falsche Frist führt häufig dazu, dass die Kündigung insgesamt unwirksam ist.

Kann der Arbeitgeber einfach fristlos kündigen?

Nein. Fristlose Kündigungen sind auch bei Tarifverträgen nur in absoluten Ausnahmefällen zulässig und sehr häufig angreifbar.

Abfindung & Tarifvertrag

Habe ich bei einem Tarifvertrag Anspruch auf Abfindung?

Oft ja. Viele Tarifverträge regeln:

  • Abfindungen bei betriebsbedingter Kündigung
  • Abfindungen bei Aufhebungsverträgen
  • Abfindungen im Sozialplan

Gibt es tarifliche Abfindungsformeln?

Ja. Häufig z. B.:

  • Monatsgehalt × Betriebsjahre
  • gestaffelte Abfindungen nach Alter
  • Mindestabfindungen
    Diese sind oft deutlich höher als die bekannte „0,5-Regel“.

Gibt es Abfindung auch ohne ausdrückliche Regelung?

Sehr häufig ja – faktisch. Je stärker der tarifliche Kündigungsschutz, desto höher der Druck auf den Arbeitgeber, eine Abfindung zu zahlen.

Ist eine Abfindung steuerpflichtig?

Ja, grundsätzlich schon. In vielen Fällen kann jedoch die Fünftelregelung zur Steuerreduzierung angewendet werden.

Beeinflusst ein Tarifvertrag die Höhe der Abfindung?

Ja – massiv. Tariflicher Kündigungsschutz erhöht:

  • Prozessrisiken für den Arbeitgeber
  • Vergleichsbereitschaft
  • Abfindungssummen

Kündigungsschutzklage & Fristen

Muss ich trotz Tarifvertrag klagen?

Ja. Auch bei tariflichem Kündigungsschutz gilt:
3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Dann gilt die Kündigung in der Regel als wirksam – auch wenn sie tarifwidrig war.

Kann ich auch nur auf Abfindung klagen?

Formal klagst du auf Weiterbeschäftigung.
In der Praxis endet das Verfahren häufig mit einer Abfindung im Vergleich.

Wie hoch sind die Erfolgschancen bei Tarifverträgen?

Sehr hoch. Tarifliche Fehler sind:

  • häufig
  • gut nachweisbar
  • rechtlich klar
    Das verschafft Arbeitnehmern eine starke Verhandlungsposition.

Sonderfälle & Praxisfragen

Gilt der Tarifvertrag bei Teilzeit?

Ja. Tariflicher Kündigungsschutz gilt unabhängig vom Stundenumfang.

Gilt der Tarifvertrag bei Befristung?

Teilweise. Auch befristete Arbeitsverhältnisse können tariflich geschützt sein – insbesondere bei vorzeitiger Beendigung.

Was ist bei einem Aufhebungsvertrag zu beachten?

Tarifverträge regeln oft:

  • Mindestabfindungen
  • Fristen
  • Folgen für Arbeitslosengeld
    Unterschreibe niemals ohne Prüfung.

Kann der Arbeitgeber mir den Tarifvertrag kündigen?

Nein. Tarifverträge können nicht einseitig durch den Arbeitgeber aufgehoben werden.

Was gilt bei einem Betriebsübergang?

Tarifliche Regelungen gelten häufig weiter, zumindest übergangsweise. Kündigungen sind dann besonders kritisch zu prüfen.

Warum eine Prüfung entscheidend ist

Tarifverträge sind einer der stärksten Hebel im Kündigungsschutzrecht.
Viele Kündigungen sind allein wegen tariflicher Fehler unwirksam – oder führen zu überdurchschnittlichen Abfindungen.

Kündigung & Tarifvertrag jetzt prüfen lassen

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Tariflicher Kündigungsschutz ist ein starkes Schutzschild

Der Kündigungsschutz im Tarifvertrag ist eines der mächtigsten Instrumente im Arbeitsrecht – und wird von Arbeitnehmern viel zu selten genutzt.

Wer seine Rechte kennt und rechtzeitig handelt, kann:

  • Kündigungen abwehren
  • seinen Arbeitsplatz sichern
  • oder eine überdurchschnittliche Abfindung erzielen

Nächster Schritt: Kündigung kostenlos prüfen lassen

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Unsere auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwälte prüfen diskret, schnell und kompetent, ob dein Tarifvertrag dir mehr Schutz bietet als dein Arbeitgeber glaubt.

Checkliste: Tarifliche Kündigung prüfen

Diese Checkliste hilft dir Schritt für Schritt zu prüfen, ob deine Kündigung wegen eines Tarifvertrags unwirksam ist – oder ob du sehr gute Chancen auf Kündigungsschutz oder Abfindung hast.

1. Gilt für mich überhaupt ein Tarifvertrag?

☐ Ist mein Arbeitgeber tarifgebunden (Arbeitgeberverband / öffentlicher Dienst)?
☐ Bin ich Mitglied einer Gewerkschaft?
☐ Enthält mein Arbeitsvertrag eine Klausel wie
„Es gilt der Tarifvertrag in der jeweils gültigen Fassung“?
☐ Ist der Tarifvertrag allgemeinverbindlich erklärt?

Wenn mindestens ein Punkt zutrifft, gilt der Tarifvertrag.

2. Welcher Tarifvertrag ist konkret anwendbar?

☐ Branche korrekt bestimmt (z. B. Metall, Bau, Pflege, öffentlicher Dienst)?
☐ Richtiger regionaler Tarifvertrag (Bund / Land / Region)?
☐ Richtige Tarifversion (aktueller Stand)?

Schon kleine Abweichungen können entscheidend sein.

3. Wurde die richtige Kündigungsfrist eingehalten?

☐ Tarifliche Kündigungsfrist geprüft?
☐ Kündigungstermin korrekt (Monatsende / Quartal / Jahresende)?
☐ Frist länger als im Arbeitsvertrag oder Gesetz?

Zu kurze Frist = Kündigung unwirksam

4. Ist die ordentliche Kündigung tariflich ausgeschlossen?

☐ Kündigung erst nach bestimmter Betriebszugehörigkeit zulässig?
☐ Kündigung ab bestimmtem Alter ausgeschlossen?
☐ Kündigung nur bei schweren Pflichtverletzungen erlaubt?

Viele Tarifverträge schließen ordentliche Kündigungen ganz aus.

5. Hat der Arbeitgeber einen zulässigen Kündigungsgrund?

☐ Kündigungsgrund im Tarifvertrag ausdrücklich vorgesehen?
☐ Kündigungsgrund konkret und nachvollziehbar begründet?
☐ Keine pauschalen oder vorgeschobenen Gründe?

Tarifverträge verlangen oft strengere Gründe als das Gesetz.

6. Wurde der Betriebsrat korrekt beteiligt?

☐ Betriebsrat rechtzeitig angehört?
☐ Tariflich vorgeschriebene Form eingehalten?
☐ Zustimmung oder besondere Beteiligung erforderlich gewesen?

Formfehler führen häufig zur Unwirksamkeit.

7. Wurde eine tarifliche Sozialauswahl durchgeführt?

☐ Betriebszugehörigkeit berücksichtigt?
☐ Alter korrekt gewichtet?
☐ Unterhaltspflichten einbezogen?
☐ Schwerbehinderung beachtet?

Fehlerhafte Sozialauswahl = Kündigung angreifbar

8. Besteht besonderer tariflicher Kündigungsschutz?

☐ Länger als 10 / 15 / 20 Jahre beschäftigt?
☐ Älterer Arbeitnehmer mit Sonderregelung?
☐ Schwerbehinderung oder Gleichstellung?
☐ Auszubildender oder besondere Beschäftigtengruppe?

Hier sind Kündigungen oft nur sehr eingeschränkt möglich.

9. Kleinbetrieb – greift trotzdem Kündigungsschutz?

☐ Weniger als 10 Mitarbeiter im Betrieb?
☐ Tarifvertrag sieht trotzdem Kündigungsschutz vor?

Tariflicher Kündigungsschutz gilt auch im Kleinbetrieb!

10. Besteht Anspruch auf Abfindung?

☐ Tarifvertrag enthält Abfindungsregelung?
☐ Sozialplan anwendbar?
☐ Kündigung rechtlich angreifbar (Verhandlungsbasis)?

Je stärker der Tarifschutz, desto höher die Abfindungschancen.

11. Wurde die 3-Wochen-Frist beachtet?

☐ Kündigung erhalten?
☐ Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen möglich?

Fristversäumnis kann alle Rechte kosten – sofort handeln!

Ergebnis-Check

Wenn du mehrere Punkte mit „Ja“ beantworten kannst, stehen die Chancen sehr gut, dass:

  • die Kündigung unwirksam ist
  • du weiterbeschäftigt werden musst oder
  • du eine überdurchschnittliche Abfindung erzielen kannst

Nächster Schritt: Kündigung & Tarifvertrag prüfen lassen

Tarifverträge sind komplex – ein übersehener Absatz kann über Job oder Abfindung entscheiden.

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Abfindungs-Checkliste: Tarifvertrag & Kündigung

Diese Checkliste hilft dir zu prüfen, ob dir aufgrund eines Tarifvertrags eine Abfindung zusteht oder ob du sehr gute Verhandlungschancen auf eine überdurchschnittliche Abfindung hast.

1. Gilt für mich ein Tarifvertrag?

☐ Mein Arbeitgeber ist tarifgebunden
☐ Ich bin Mitglied einer Gewerkschaft
☐ Mein Arbeitsvertrag verweist auf einen Tarifvertrag
☐ Der Tarifvertrag ist allgemeinverbindlich

Trifft mindestens ein Punkt zu? Dann ist tariflicher Abfindungsschutz möglich.

2. Enthält der Tarifvertrag eine Abfindungsregelung?

☐ Tarifvertrag nennt ausdrücklich eine Abfindung
☐ Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung vorgesehen
☐ Abfindung bei Aufhebungsvertrag geregelt
☐ Abfindung im Sozialplan vorgesehen
☐ Abfindung bei Alters- oder Übergangsregelungen

Viele Tarifverträge enthalten feste Abfindungsformeln.

3. Gibt es eine tarifliche Abfindungsformel?

☐ Abfindung = Monatsgehalt × Betriebsjahre
☐ Staffelung nach Alter oder Betriebszugehörigkeit
☐ Mindestabfindung festgelegt
☐ Höchstgrenzen geregelt

Tarifliche Formeln sind oft günstiger als die „0,5-Regel“.

4. Ist die Kündigung tariflich angreifbar?

☐ Kündigungsfrist tariflich falsch berechnet
☐ Ordentliche Kündigung tariflich ausgeschlossen
☐ Kündigungsgrund tariflich nicht zulässig
☐ Tarifliche Verfahrensregeln verletzt
☐ Betriebsrat nicht korrekt beteiligt

Unwirksame Kündigung = starke Abfindungsposition.

5. Besteht besonderer tariflicher Kündigungsschutz?

☐ Sehr lange Betriebszugehörigkeit
☐ Höheres Lebensalter
☐ Schwerbehinderung oder Gleichstellung
☐ Besondere tariflich geschützte Beschäftigtengruppe

Je stärker der Schutz, desto höher die Abfindung.

6. Kleinbetrieb – trotzdem Abfindungschancen?

☐ Betrieb unter 10 Mitarbeitern
☐ Tarifvertrag sieht trotzdem Kündigungsschutz vor
☐ Kündigung nur aus wichtigem Grund erlaubt

Tarifvertrag schlägt Kleinbetriebsschutz – auch bei Abfindungen.

7. Sozialplan oder Tarifsozialplan anwendbar?

☐ Betrieblicher Sozialplan vorhanden
☐ Tariflicher Sozialplan gilt
☐ Abfindungshöhe verbindlich geregelt

Hier besteht oft ein echter Rechtsanspruch auf Abfindung.

8. Aufhebungsvertrag oder Vergleich im Raum?

☐ Arbeitgeber bietet Aufhebungsvertrag an
☐ Tarifvertrag regelt Abfindung bei Aufhebung
☐ Sperrzeit beim Arbeitslosengeld bedacht

Ohne anwaltliche Prüfung drohen finanzielle Nachteile.

9. Taktischer Vorteil durch Kündigungsschutzklage?

☐ Kündigungsschutzklage möglich
☐ 3-Wochen-Frist noch offen
☐ Tarifliche Unwirksamkeitsgründe vorhanden

Tariflicher Schutz erhöht Vergleichssummen erheblich.

10. Verhandlungsfaktoren für eine höhere Abfindung

☐ Hohe Erfolgsaussichten vor Gericht
☐ Betriebsfrieden gefährdet
☐ Imageschaden für Arbeitgeber möglich
☐ Weiterbeschäftigung für Arbeitgeber unattraktiv

Tarifverträge stärken die Verhandlungsposition massiv.

11. Fristen & Timing prüfen

☐ Kündigung innerhalb von 3 Wochen angreifen
☐ Tarifliche Ausschlussfristen beachtet
☐ Keine vorschnellen Unterschriften geleistet

Zeit ist der größte Hebel bei Abfindungen.

Ergebnis-Bewertung

Je mehr Punkte du mit „Ja“ beantwortest, desto höher sind deine Chancen auf:

  • eine tarifliche Abfindung
  • eine deutlich überdurchschnittliche Vergleichssumme
  • eine starke Verhandlungsposition gegenüber dem Arbeitgeber

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als Arbeitgeber vermuten. Viele Kündigungen sind tarifwidrig – oder führen zu
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