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§ 622 BGB

16. Januar 2026 / Arbeitsrecht Anwalt Berlin

Arbeitsvertrag befristet

inkl. § 622 BGB (Kündigungsfristen) – verständlich, praxisnah & rechtssicher

1. Warum der befristete Arbeitsvertrag so relevant ist

Der befristete Arbeitsvertrag ist aus dem deutschen Arbeitsmarkt nicht mehr wegzudenken. Unternehmen nutzen ihn zur flexiblen Personalplanung, Arbeitnehmer sehen darin oft eine Chance auf den Einstieg oder Wiedereinstieg ins Berufsleben. Gleichzeitig birgt die Befristung erhebliche rechtliche Risiken – vor allem für Arbeitnehmer.

Viele Betroffene wissen nicht:

  • wann eine Befristung unwirksam ist
  • wann ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entsteht
  • welche Rolle § 622 BGB bei Kündigungsfristen spielt
  • wann trotz Befristung Kündigungsschutz greift

Dieser Wiki-Beitrag ist als maximal umfassende, praxisorientierte Referenz gedacht – für Arbeitnehmer, Betriebsräte, HR-Abteilungen und juristisch Interessierte.

2. Definition: Was ist ein befristeter Arbeitsvertrag?

Ein befristeter Arbeitsvertrag ist ein Arbeitsverhältnis, das automatisch endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Man unterscheidet zwei Hauptformen:

  • Zeitbefristung → Ende zu einem bestimmten Datum
  • Zweckbefristung → Ende bei Erreichen eines bestimmten Zwecks

Rechtsgrundlage ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).

3. Abgrenzung: Befristet vs. unbefristet

Merkmal Befristet Unbefristet
Vertragsende automatisch nur durch Kündigung
Kündigungsschutz eingeschränkt voll
Planungssicherheit gering hoch
Verlängerung nur unter Voraussetzungen nicht erforderlich
§ 622 BGB relevant nur bei Kündigung immer

4. Gesetzliche Grundlage: Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)

Zentrale Normen:

  • § 14 TzBfG – Zulässigkeit der Befristung
  • § 15 TzBfG – Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses
  • § 16 TzBfG – Rechtsfolge bei unwirksamer Befristung

Grundsatz:

Eine Befristung ist nur wirksam, wenn sie gesetzlich erlaubt ist.

5. Zeitbefristung – der Klassiker

5.1 Sachgrundlose Befristung (§ 14 Abs. 2 TzBfG)

Voraussetzungen:

  • Maximal 2 Jahre
  • Maximal 3 Verlängerungen
  • Keine Vorbeschäftigung beim selben Arbeitgeber

Häufige Fehler:

  • Verlängerung mit Vertragsänderung
  • Überschreitung der Gesamtdauer
  • Frühere Beschäftigung (auch Minijob, Praktikum)

Folge: Unbefristeter Arbeitsvertrag

5.2 Sachgrundbefristung (§ 14 Abs. 1 TzBfG)

Zulässige Sachgründe u. a.:

  • Vertretung (Elternzeit, Krankheit)
  • Projektarbeit
  • Erprobung
  • Haushaltsmittel (öffentlicher Dienst)
  • Gerichtlicher Vergleich

Wichtig:
Der Sachgrund muss real, konkret und nachweisbar sein.

6. Zweckbefristung – das unterschätzte Risiko

Die Zweckbefristung endet nicht automatisch mit Zeitablauf, sondern:

  • erst mit Erreichen des Zwecks
  • plus 2-wöchige Ankündigungsfrist (§ 15 Abs. 2 TzBfG)

Beispiel:

„Der Vertrag endet mit Abschluss des Projekts XY.“

Fehlerquelle:
Wird der Zweck erreicht, aber der Arbeitnehmer weiterbeschäftigt → Entfristung

7. Verlängerung befristeter Arbeitsverträge

Eine Verlängerung ist nur dann wirksam, wenn:

  • sie vor Vertragsende erfolgt
  • keine Änderung der Vertragsbedingungen erfolgt

Schon kleine Änderungen (Gehalt, Arbeitszeit, Tätigkeit) führen zu:

Neuabschluss statt Verlängerung → unbefristet

8. Entfristung: Wann wird ein befristeter Vertrag automatisch unbefristet?

Typische Entfristungsgründe:

  • Unwirksamer Sachgrund
  • Überschreitung der Befristungsdauer
  • Änderung bei Verlängerung
  • Weiterarbeit nach Fristende (§ 15 Abs. 5 TzBfG)
  • Fehlende Schriftform (§ 14 Abs. 4 TzBfG)

Praxis-Tipp:
Entfristung tritt automatisch kraft Gesetzes ein – oft ohne Wissen des Arbeitgebers.

9. Kündigung im befristeten Arbeitsvertrag – Grundsatz

Wichtig:
Ein befristeter Arbeitsvertrag kann grundsätzlich nicht ordentlich gekündigt werden, es sei denn, dies ist ausdrücklich im Vertrag geregelt oder tariflich erlaubt.

10. § 622 BGB – Kündigungsfristen und ihre Bedeutung bei Befristung

10.1 Wortlaut & Zweck von § 622 BGB

§ 622 BGB regelt die gesetzlichen Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen.

Kernpunkte:

  • Grundkündigungsfrist: 4 Wochen
  • Verlängerung abhängig von der Betriebszugehörigkeit
  • Gilt für ordentliche Kündigungen

10.2 Anwendung von § 622 BGB bei befristeten Verträgen

§ 622 BGB greift nur, wenn:

  • eine ordentliche Kündigung vereinbart ist
  • oder ein Tarifvertrag dies vorsieht

Ohne Kündigungsklausel:

Keine ordentliche Kündigung möglich

10.3 Kündigungsfristen nach § 622 BGB (Übersicht)

Betriebszugehörigkeit Kündigungsfrist AG
< 2 Jahre 4 Wochen
≥ 2 Jahre 1 Monat
≥ 5 Jahre 2 Monate
≥ 8 Jahre 3 Monate
≥ 10 Jahre 4 Monate
≥ 12 Jahre 5 Monate
≥ 15 Jahre 6 Monate
≥ 20 Jahre 7 Monate

Für Arbeitnehmer bleibt es meist bei 4 Wochen, sofern nichts anderes vereinbart ist.

11. Außerordentliche (fristlose) Kündigung trotz Befristung

Eine fristlose Kündigung ist immer möglich, wenn:

  • ein wichtiger Grund vorliegt (§ 626 BGB)
  • Fortsetzung unzumutbar ist

Beispiele:

  • Diebstahl
  • schwere Pflichtverletzungen
  • massive Beleidigungen
  • Arbeitszeitbetrug

Aber:
Die Hürden sind hoch, die Prüfung streng.

12. Kündigungsschutz bei befristeten Verträgen

Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt:

  • nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit
  • bei Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern

Aber:
Es schützt nur vor Kündigungen, nicht vor dem Ablauf der Befristung.

13. Besonderheiten im öffentlichen Dienst

Im öffentlichen Dienst sind Befristungen besonders verbreitet.

Typische Sachgründe:

  • Haushaltsbefristung
  • Projektmittel
  • Drittmittelfinanzierung

Rechtsprechung:
Gerichte prüfen hier besonders streng, ob der Sachgrund tatsächlich besteht.

14. Befristung & Schwangerschaft

  • Befristung endet trotz Schwangerschaft
  • Kein automatischer Kündigungsschutz
  • Aber: Kündigung während Befristung nur mit Behördenzustimmung

Ausnahme:
Unwirksame Befristung → voller Schutz

15. Befristung in der Probezeit

  • Probezeit auch bei Befristung möglich
  • Kündigung oft erleichtert
  • § 622 Abs. 3 BGB → 2-Wochen-Frist

16. Kettenbefristung – wann sie rechtswidrig wird

Eine Vielzahl aufeinanderfolgender Befristungen kann:

  • rechtsmissbräuchlich
  • damit unwirksam sein

Prüfkriterien der Gerichte:

  • Gesamtdauer
  • Anzahl der Verträge
  • Sachgrund-Qualität
  • Unterbrechungen

17. Befristung & Betriebsrat

Der Betriebsrat hat:

  • Mitbestimmungsrechte
  • Informationsrechte
  • Prüfpflicht bei Befristungen

Unwirksame Befristungen müssen thematisiert werden.

18. Handlungsempfehlungen für Arbeitnehmer

✔ Vertrag immer vor Unterschrift prüfen
✔ Verlängerungen kritisch kontrollieren
✔ Schriftform verlangen
✔ Fristen notieren
✔ Entfristung rechtzeitig geltend machen

Frist:
Entfristungsklage innerhalb von 3 Wochen nach Vertragsende!

19. Typische Arbeitgeberfehler

  • Mündliche Befristung
  • Falscher Sachgrund
  • Vertragsänderung bei Verlängerung
  • Weiterbeschäftigung nach Fristende
  • Unklare Kündigungsklauseln

Der befristete Arbeitsvertrag ist kein rechtsfreier Raum. Schon kleine Fehler führen häufig zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Besonders relevant ist dabei die korrekte Anwendung von § 622 BGB, wenn Kündigungsmöglichkeiten vereinbart werden.

Wer unsicher ist, sollte sofort rechtlichen Rat einholen.

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20. FAQs – Häufige Fragen zum befristeten Arbeitsvertrag & § 622 BGB

Was passiert, wenn ich nach Ende der Befristung weiterarbeite?

Das Arbeitsverhältnis gilt als unbefristet fortgesetzt.

Gilt § 622 BGB automatisch bei Befristung?

Nein, nur wenn eine ordentliche Kündigung vereinbart ist.

Wie lange habe ich Zeit für eine Entfristungsklage?

3 Wochen nach Vertragsende.

Darf ein befristeter Vertrag gekündigt werden?

Nur bei entsprechender Vertragsklausel oder fristlos.

Zählt eine frühere Ausbildung als Vorbeschäftigung?

Ja, in vielen Fällen.

Ist eine sachgrundlose Befristung im öffentlichen Dienst erlaubt?

Grundsätzlich nein – Ausnahmen sind eng begrenzt.

Was ist ein befristeter Arbeitsvertrag?

Ein befristeter Arbeitsvertrag ist ein Arbeitsverhältnis, das automatisch endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das Ende tritt entweder zu einem konkreten Datum (Zeitbefristung) oder mit dem Erreichen eines bestimmten Zwecks (Zweckbefristung) ein. Die rechtliche Grundlage bildet das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).

Welche Arten der Befristung gibt es?

Man unterscheidet zwei Hauptformen:

  • Sachgrundlose Befristung (max. 2 Jahre, max. 3 Verlängerungen, keine Vorbeschäftigung)
  • Sachgrundbefristung (z. B. Vertretung, Projektarbeit, Haushaltsmittel, Erprobung)

Daneben gibt es die Zweckbefristung, bei der das Arbeitsverhältnis mit Erreichen eines bestimmten Zwecks endet.

Wann ist eine Befristung unwirksam?

Eine Befristung ist u. a. unwirksam, wenn:

  • kein zulässiger Sachgrund vorliegt
  • die Höchstdauer überschritten wird
  • eine Vorbeschäftigung bestand
  • die Schriftform fehlt
  • bei Verlängerung Vertragsbedingungen geändert werden

Folge: Das Arbeitsverhältnis gilt automatisch als unbefristet.

Was passiert, wenn ich nach Ablauf der Befristung weiterarbeite?

Arbeiten Sie nach dem Ende der Befristung mit Wissen des Arbeitgebers weiter, entsteht kraft Gesetzes ein unbefristetes Arbeitsverhältnis (§ 15 Abs. 5 TzBfG).
Eine Kündigung ist dann nur noch unter den normalen gesetzlichen Voraussetzungen möglich.

Gilt § 622 BGB bei einem befristeten Arbeitsvertrag?

Nicht automatisch.
§ 622 BGB (Kündigungsfristen) gilt nur dann, wenn:

  • im Arbeitsvertrag eine ordentliche Kündigung ausdrücklich erlaubt ist oder
  • ein Tarifvertrag dies vorsieht

Ohne Kündigungsklausel endet der Vertrag ausschließlich mit Ablauf der Befristung.

Kann ein befristeter Arbeitsvertrag ordentlich gekündigt werden?

Grundsätzlich nein.
Eine ordentliche Kündigung ist nur möglich, wenn:

  • sie vertraglich vereinbart ist oder
  • ein Tarifvertrag dies zulässt

Ohne entsprechende Regelung ist nur eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund möglich.

Welche Kündigungsfrist gilt bei befristeten Verträgen?

Ist eine ordentliche Kündigung zulässig, gelten die Kündigungsfristen des § 622 BGB, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Für Arbeitnehmer beträgt die Frist in der Regel 4 Wochen, für Arbeitgeber verlängert sie sich mit zunehmender Betriebszugehörigkeit.

Gilt das Kündigungsschutzgesetz bei Befristung?

Ja, aber eingeschränkt.
Das Kündigungsschutzgesetz greift:

  • nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit
  • in Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern

Es schützt nur vor Kündigungen, nicht vor dem Ablauf der Befristung.

Kann ich gegen eine Befristung klagen?

Ja. Mit einer sogenannten Entfristungsklage können Arbeitnehmer prüfen lassen, ob die Befristung rechtmäßig war.

Wichtig:
Die Klage muss innerhalb von 3 Wochen nach dem Ende des Vertrags erhoben werden. Danach gilt die Befristung als wirksam – selbst wenn sie es eigentlich nicht war.

Was ist eine Kettenbefristung?

Von einer Kettenbefristung spricht man, wenn ein Arbeitnehmer über viele Jahre hinweg immer wieder befristet beschäftigt wird.

Gerichte prüfen dann:

  • Anzahl der Verträge
  • Gesamtdauer der Beschäftigung
  • Qualität der Sachgründe

Bei Missbrauch kann die Befristung unwirksam sein.

Darf mein befristeter Vertrag verlängert werden?

Ja, aber nur unter engen Voraussetzungen:

  • Die Verlängerung muss vor Ablauf erfolgen
  • Keine Änderung der Vertragsbedingungen (z. B. Gehalt, Arbeitszeit, Tätigkeit)

Schon kleinste Änderungen führen zu einem unbefristeten Vertrag.

Zählt ein Minijob oder Praktikum als Vorbeschäftigung?

Ja, in vielen Fällen.
Auch frühere Tätigkeiten als:

  • Minijobber
  • Werkstudent
  • Praktikant
  • Aushilfe

können eine sachgrundlose Befristung unwirksam machen.

Wie ist die Rechtslage im öffentlichen Dienst?

Im öffentlichen Dienst sind Befristungen häufig, z. B. wegen:

  • Haushaltsmitteln
  • Drittmittelprojekten
  • Vertretungen

Die Arbeitsgerichte prüfen hier besonders streng, ob der Sachgrund tatsächlich besteht.

Was gilt bei Schwangerschaft und Befristung?

Eine Schwangerschaft verlängert die Befristung nicht automatisch.
Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der Befristung – auch bei Schwangerschaft.

Aber:

  • Eine Kündigung während der Befristung ist nur mit behördlicher Zustimmung möglich.

Kann ein befristeter Vertrag fristlos gekündigt werden?

Ja. Eine fristlose Kündigung ist jederzeit möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (§ 626 BGB), z. B.:

  • Diebstahl
  • schwere Pflichtverletzungen
  • Arbeitszeitbetrug

Die Anforderungen sind jedoch sehr hoch.

Gilt eine Probezeit bei befristeten Verträgen?

Ja. Auch befristete Arbeitsverträge können eine Probezeit enthalten.
In der Probezeit gilt regelmäßig eine verkürzte Kündigungsfrist von 2 Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB).

Habe ich Anspruch auf Abfindung bei Befristung?

Ein automatischer Abfindungsanspruch besteht nicht.
In der Praxis werden Abfindungen jedoch häufig gezahlt:

  • bei unwirksamer Befristung
  • im Rahmen einer Entfristungsklage
  • zur Vermeidung eines Gerichtsverfahrens

Was sollte ich tun, wenn mein Vertrag befristet ist?

  • Vertrag rechtlich prüfen lassen
  • Verlängerungen genau kontrollieren
  • Fristen notieren
  • Nicht „einfach weiterarbeiten“, ohne Klarheit
  • Bei Zweifeln frühzeitig anwaltlichen Rat einholen

Wann sollte ich einen Anwalt für Arbeitsrecht einschalten?

Spätestens dann, wenn:

  • die Befristung endet
  • eine Verlängerung angeboten wird
  • eine Kündigung ausgesprochen wurde
  • Sie eine Entfristung prüfen möchten

Fristen sind entscheidend – schnelles Handeln erhöht Ihre Chancen erheblich.