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Kündigung zum 15.

17. Januar 2026

Kündigung zum 15.

17. Januar 2026

Kündigung zum 15. – Bedeutung, Voraussetzungen, Fristen, Rechte & Abfindung Definition: Was bedeutet „Kündigung zum 15.“? Eine Kündigung zum 15. bezeichnet die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses mit Wirkung zum 15. Kalendertag eines Monats. Sie ist im deutschen Arbeitsrecht keine gesetzliche Standardkündigung, sondern ergibt sich ausschließlich aus vertraglichen oder tariflichen Regelungen. Wichtig: Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist eine…